Politik

Anschläge vom 11. September Terrorhelfer will einen neuen Prozess

Als Helfer der Attentäter von 9/11 wurde El Motassadeq schließlich zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Als Helfer der Attentäter von 9/11 wurde El Motassadeq schließlich zu 15 Jahren Haft verurteilt.

(Foto: picture-alliance / dpa)

Der weltweit erste Prozess um die Terroranschläge vom 11. September 2001 entwickelte sich zu einem jahrelangen Hin und Her. Erst 2007 wird El Motassadeq rechtskräftig als Terrorhelfer verurteilt. Jetzt könnte der Fall erneut vor Gericht landen.

Der Helfer der Attentäter des 11. September, Mounir El Motassadeq, will seinen Prozess neu aufrollen lassen. Sein Anwalt Udo Jacob hat beim Hamburger Oberlandesgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt, wie die Zeitungen der Springer-Gruppe berichteten. Er sei "persönlich unbedingt davon überzeugt", dass El Motassadeq zu Unrecht verurteilt worden sei, sagte Jacob demnach.

Der Antrag auf Wiederaufnahme sei zur Stellungnahme an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet worden, sagte ein Sprecher des Hamburger Oberlandesgerichts und bestätigte damit den Bericht. Wann eine Entscheidung falle, sei nicht abzusehen, da Wiederaufnahmeverfahren kompliziert seien und lange dauerten.

Hintergrund für den Wiederaufnahmeantrag ist laut dem Bericht der Springer-Zeitungen eine entlastende Aussage von Ramzi Binalshibh, der zur "Hamburger Zelle" um den Todespiloten Mohammed Atta gehörte. El Motassadeq habe "nie etwas mit 9/11 zu tun gehabt", sagte Binalshibh demnach aus.

Umstände von US-Vernehmungen nicht geklärt

Zwar sei schon zuvor bekannt gewesen, dass Binalshibh seinen Mandanten entlaste, sagte Jacob den Blättern der Springer-Gruppe. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte bei seinem Urteil gegen El Motassadeq allerdings Beweismaterial aus den USA einbezogen - aus Vernehmungen, zu deren Umständen die US-Ermittler schwiegen. Das OLG versuchte zwar, die fragwürdige Herkunft des Materials durch besondere Sorgfalt bei der Würdigung der Beweise auszugleichen - es ist aber nicht ausgeschlossen, dass damit durch Folter erzwungene Aussagen Eingang in ein Strafurteil fanden.

Unter Folter erpresstes Beweismaterial darf in Deutschland nicht verwendet werden. Daher hätte auch Binalshibhs Aussage "nie in einem deutschen Prozess verwendet werden dürfen", sagte Jacob. Er habe nun aber ein Schriftstück mit freiwilligen Auskünften.

Das OLG Hamburg hatte El Motassadeq im Februar 2003 im weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge in New York wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung im März 2004 auf. Danach folgten mehrere weitere Prozesse, bis El Motassadeq 2007 schließlich doch 15 Jahre Haft bekam. Er sitzt seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel ab.

Quelle: ntv.de, hah/dpa

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