Politik

CDU muss zahlen Thierse bekommt wieder Recht

Die CDU muss die nach ihrer Spendenaffäre von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) ausgesprochene Strafe in Höhe von 1,2 Mio. DM (610.000 Euro) zahlen. Es gebe keinen Zweifel, dass die Zuwendung eine veröffentlichungspflichtige Spende war, hieß es im Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dienstag. Die Sanktion sei daher rechtmäßig.

Die CDU hatte gegen den Strafbescheid geklagt und eine Aufhebung der Strafe gefordert. Die Vertreter des Bundestages hatten für eine Abweisung der Klage plädiert. Thierse sprach die Strafe Ende 1999 aus, weil die Unions-Bundestagsfraktion eine Spende in Höhe von 600.000 DM im Rechenschaftsbericht 1990 unrechtmäßig als "sonstige Einnahmen" ausgewiesen hatte.

Die CDU kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Zwar ließ das Verwaltungsgericht eine Berufung nicht zu, doch kann die CDU beim Oberverwaltungsgericht die Revision beantragen.

Das Berliner Oberverwaltungsgericht hatte die CDU bereits im Juni zur Rückzahlung von knapp 21 Mio. Euro staatlicher Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung verurteilt, ohne eine Revision zuzulassen. In der Begründung hatte es bereits damals geheißen, Rechenschaftsberichte müssten sowohl formal wie auch inhaltlich einwandfrei sein.

Quelle: ntv.de

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