Politik

Wut nach Freispruch im Trayvon-Martin-Prozess US-Justiz prüft neue Anklage

Laut Jury nicht schuldig: George Zimmerman

Laut Jury nicht schuldig: George Zimmerman

(Foto: REUTERS)

Muss der Todesschütze von Florida erneut vor Gericht? Nach dem Freispruch für den Angeklagten im Prozess um den erschossenen schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin lassen Bürgerrechtler jedenfalls nicht locker. Während Präsident Obama zur Besonnenheit aufruft, gehen Tausende US-Amerikaner auf die Straßen.

Nach seinem Freispruch im Strafrechtsprozess um die Tötung eines schwarzen Teenagers in Florida kommt auf den Schützen George Zimmerman möglicherweise ein neues Verfahren zu. Das US-Justizministerium prüft laut Fox News, ob sich Zimmerman der Verletzung von Bürgerrechten schuldig gemacht habe und deshalb vor ein Bundesgericht gestellt werden könnte.

Der 29-jährige Hispano-Amerikaner hatte den 17-jährigen schwarzen Trayvon Martin im Februar 2012 erschossen, als er für eine Bürgerwehr auf Patrouille war. Die Anklage argumentierte, dass Zimmerman den Teenager verfolgte und dann tötete. Sie brachte dabei indirekt Rassismus als Tatmotiv ins Spiel. Vor diesem Hintergrund hatte der Tod des Teenagers in den USA auch hohe Wellen geschlagen. Die Verteidiger beriefen sich dagegen auf Notwehr. Eine Geschworenenjury in Sandford sprach Zimmerman frei.

"Keine Gerechtigkeit, kein Frieden"

Der Spruch löste verbreitete Proteste aus. Schwarzen-Organisationen riefen das Justizministerium auf, Zimmerman jetzt wegen Bürgerrechtsverstößen zu belangen. Die Behörde hatte bereits nach dem Vorfall 2012 eigene Untersuchungen eingeleitet, aber dem staatlichen Strafrechtsprozess in Florida Vorrang eingeräumt. Die Untersuchungen gingen jetzt weiter, und dabei würden auch die im Florida-Verfahren vorgelegten Beweise in Betracht gezogen, hieß es laut Medienberichten in einer Ministeriumsmitteilung.

Nach US-Recht könnte Zimmerman zwar nach seinem Freispruch nicht erneut - wie in Sandford - wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz oder Totschlags vor Gericht gestellt werden. Aber eine Anklage wegen Bürgerrechtsverletzungen vor einem Bundesgericht wäre möglich, weil es sich um einen anderen Vorwurf handelt - wenn auch im Zusammenhang mit derselben Tat.

In der Nacht fanden weitere Protestaktionen statt - allein in New York versammelten sich zahlreiche Demonstranten zunächst auf dem Union Square in Manhattan, wo sie "Keine Gerechtigkeit, kein Frieden" skandierten. Bis zu etwa 2000 von ihnen zogen dann auf den Straßen los Richtung Times Square und sorgten so für erhebliche Verkehrsbehinderungen. Die Polizei versuchte die Menge aufzuhalten, doch vielen Demonstranten gelang es, sich an den Beamten vorbeizuschieben. Ähnliche Szenen spielten sich in Boston ab, wo 500 Demonstranten begleitet von Polizei-Motorradeskorten durch die Straßen zogen. Auch in San Francisco, San Diego und Sacramento wurden Proteste organisiert.

US-Präsident Barack Obama mahnte derweil zur Besonnenheit an. Der Tod Martins sei eine US-weite Tragödie, hieß es in einer Stellungnahme. Die Entscheidung der Jury müsse in einem Rechtsstaat aber akzeptiert werden. Obama warb zugleich für verstärkte Maßnahmen gegen die Waffengewalt, die er bisher im Kongress nicht durchsetzen konnte.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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