NSA windet sich um Antworten herum Überwacht die NSA auch US-Abgeordnete?
05.01.2014, 19:03 Uhr
NSA-Chef Keith Alexander, vorsichtig.
(Foto: REUTERS)
US-Senator Sanders will von NSA-Chef Alexander wissen, ob der Geheimdienst auch amerikanische Abgeordnete überwacht - und bekommt eine dürftige Antwort. Die könnte einen Stein ins Rollen bringen. Wer wird wie überwacht, das beschäftigt aber auch mehrere US-Gerichte. Und Washington mischt mit.
Die Anfrage eines US-Senators könnte für den US-Geheimdienst NSA noch ungemütlich werden. Auf die Nachfrage von Bernie Sanders aus Vermont beim Behördenchef Keith Alexander, ob der US-Geheimdienst derzeit Kongressabgeordnete oder andere gewählte US-Volksvertreter überwache oder überwachte, gab es lediglich eine ausweichende Antwort.
Es werde derzeit geprüft, ob dies der Fall sei, heißt es in einer Stellungnahme, die der "Guardian" zitiert. "Mitglieder des Kongresses haben die gleichen Datenschutzrechte wie alle US-Bürger", heißt es weiter. Sanders hatte in seiner Anfrage die Sammlung von Metadaten über Telefonanrufe, Website-Besuche oder E-Mail-Inhalte als Überwachung definiert.
Problematisch an einer Überwachung von US-Abgeordneten wäre, dass die NSA und ihre Tätigkeiten von der Arbeit, also der Gesetzgebung und Finanzierung des Staates abhängig sind. Der Geheimdienst könnte durch erlangtes Wissen die Entscheidungen der Parlamentarier beeinflussen - und sich damit indirekt mehr Macht zusprechen.
Unterschiedliche Urteile
Der juristische Streit darüber, was mit gültigem US-Recht vereinbar ist und was nicht, ist derweil in vollem Gange. So will die US-Regierung eine mögliche Einschränkung der Datensammelei der Geheimdienste durch die Gerichte offenbar nicht hinnehmen. Das Washingtoner Bundesgericht hatte das millionenfache Abspeichern von Telefondaten in den USA und die weltweit kritisierte Überwachungspraxis der National Security Agency für wahrscheinlich verfassungswidrig erklärt. Die Regierung habe dagegen Berufung eingelegt, teilte das Justizministerium inzwischen mit.
Dabei hält die Regierung an der Behauptung fest, dank der Überwachung seien Terroranschläge verhindert worden. Der Richter Richard Leon hatte in seinem Urteil Mitte Dezember diese Aussage der Geheimdienste ausdrücklich zurückgewiesen. In keinem einzigen Fall sei wirklich nachgewiesen worden, dass die Spähprogramme der Terrorabwehr gedient hätten.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU legte zudem ihrerseits in einem anderen Verfahren Berufung gegen die Entscheidung eines New Yorker Bundesgerichts ein, das massenhaftes Sammeln der Telefondaten von US-Bürgern für legal erklärt hatte. Die Gruppe forderte zudem mehr Auskünfte über eine Anweisung zur Regelung der internationalen Spionage der NSA. Die ACLU erhofft sich Aufschluss darüber, inwieweit US-Bürger betroffen sind, zum Beispiel bei Auslandsgesprächen.
Der New Yorker Richter William Pauley hatte die Spähprogramme verteidigt und erklärt, sie hätten terroristische Angriffe nach den verheerenden Anschlägen vom 11. September 2001 verhindert. Der in der US-Verfassung garantierte Schutz vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gelte nicht absolut. Die massenhafte Datenerhebung sei ein "Gegenschlag" der Regierung gegen das Terrornetzwerk Al-Kaida.
Was macht Obama?
Die verschiedenen Auffassungen der Richter in New York und Washington lassen vermuten, dass der Oberste Gerichtshof der USA am Ende die Frage klären muss. US-Präsident Barack Obama will diesen Monat Korrekturen an der NSA-Arbeit bekanntgeben. Vorschläge dafür hatte eine Expertenkommission im Dezember unterbreitet.
Das für die NSA-Überwachung zuständige Geheimgericht genehmigte der Regierung derweil zum 37. Mal, bei Telefonanbietern die Verbindungsdaten aller Kunden anzufordern. Das teilte das Büros des Direktors der Nationalen Geheimdienste, James Clapper mit. Alle 90 Tage wird diese Gerichtsentscheidung routinemäßig neu gefasst.
Die NSA-Massenüberwachung war vom ehemaligen NSA-Zuarbeiter Edward Snowden publik gemacht worden. Snowden hält sich seit Juli 2013 in Russland auf; die US-Regierung will ihn vor Gericht stellen.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa