Politik

Ermäßigungen nicht mehr zeitgemäß Umsatzsteuer soll geprüft werden

Der Bundesrechnungshof mahnt eine weitreichende Reform der seit Jahrzehnten umstrittenen Umsatzsteuersätze an. Die zahlreichen Ermäßigungen sollen überprüft werden. Viele Ausnahmeregelungen seien nicht mehr zeitgemäß.

Für Lebensmittel zum Mitnehmen werden nur sieben Prozent Umsatzsteuer erhoben, während beim sofortigem Verzehr an Ort und Stelle 19 Prozent anfallen.

Für Lebensmittel zum Mitnehmen werden nur sieben Prozent Umsatzsteuer erhoben, während beim sofortigem Verzehr an Ort und Stelle 19 Prozent anfallen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Bundesrechnungshof hat eine radikale Reform der seit Jahren umstrittenen reduzierten Mehrwertsteuersätze angemahnt. Die zahlreichen Ermäßigungen sollten überprüft und nicht mehr zeitgemäße Ausnahmeregelungen abgeschafft werden.

"Jede einzelne Begünstigung sollte auf systematische Schwachstellen untersucht und kritisch hinterfragt werden", empfehlen die Rechnungsprüfer in einem Sonderbericht. Abgeschafft werden sollten die Ausnahmen, "die den Kriterien der Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Steuergerechtigkeit nicht Stand halten". Union und FDP sowie die Grünen unterstützen den Vorstoß.

Die komplizierte Liste der mit nur sieben Prozent Mehrwertsteuer belasteten Dienstleistungen und Produkte sorgt immer wieder für Streit. Als Beispiele für die oft als willkürlich empfundene Auswahl werden häufig angeführt, dass etwa Trüffel, Hundefutter und Rennpferde mit 7, Babywindeln hingegen mit 19 Prozent voll besteuert werden. Der Staat lässt sich das System der ermäßigten Steuersätze rund 20 Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Statt die teils als unsinnig kritisierten Vergünstigungen einzuschränken, kamen über die Jahre immer neue Ausnahmen hinzu - unter der aktuellen Regierung aus Union und FDP der Milliarden- Steuerbonus für Hotels.

Gesetzliche Kriterien neu überprüfen

Rechnungshof-Präsident Dieter Engels erklärte: "Alle Erleichterungen sollten darauf untersucht werden, ob sie den gesetzlichen Kriterien nach wie vor Stand halten." Seit Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sei die Systematik der begünstigten Tatbestände zunehmend unübersichtlicher und widersprüchlicher geworden, kritisieren die Rechnungsprüfer. Die reduzierten Sätze seien häufig nicht mehr zeitgemäß und vom Regelsteuersatz vielfach nicht klar abgrenzbar.

Das ursprüngliche Ziel der Vergünstigung, bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs aus sozialpolitischen Gründen zu verbilligen, treffe auf viele Ermäßigungen nicht mehr zu. So gelte der ermäßigte Satz nicht nur für alltägliche Lebensmittel. Begünstigt würden auch Wachteleier und frische Trüffel. Dagegen sei für Mineralwasser der volle Steuersatz zu entrichten.

Den Abgrenzungsproblemen steht laut Rechnungshof auch die Finanzverwaltung häufig hilflos gegenüber. In den vergangenen zehn Jahren seien mehr als 300 Gerichtsentscheidungen zum ermäßigten Steuersatz ergangen, aktuell seien 14 weitere Verfahren anhängig.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts

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