Eichel vor Ausschuss Union Teilerfolg in Karlsruhe
08.04.2002, 07:38 UhrDie Union hat mit ihrer Klage gegen den Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Teilerfolg errungen. Der Ausschuss habe bei der vorzeitigen Beendigung seiner Beweisaufnahme in einigen Fällen gegen die Rechte der Unions-Abgeordneten als Ausschussminderheit verstoßen, urteilte der Zweite Senat. Mit dem Urteil stellte Karlsruhe klar, dass ein Viertel der Ausschussmitglieder ausreicht, um Beweisanträge zu stellen und damit die Vernehmung bestimmter Zeugen durchzusetzen.
So sei zu Unrecht von der bereits beschlossenen Vernehmung von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) abgesehen worden, hieß es. Die Begründung des Ausschusses für den Verzicht auf die Anhörung Eichels genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Damit wird Eichel nun doch vor dem Bundestagsgremium aussagen. Das teilte der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) mit.
Auf Grund eines Formfehlers konnte sich die Union mit ihrer Auffassung bezüglich einer Vernehmung von Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht durchsetzen. Die Absage an eine Vernehmung des SPD-Vorsitzenden zur Leuna-Affäre bezeichnete das Gericht als verfassungsgemäß. CDU/CSU wollten Schröder ursprünglich als früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten zum Verkauf der Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaft des Bundes vernehmen. In Karlsruhe dagegen berief sich die Union darauf, dass sie den Kanzler zur Privatisierung der Leuna-Raffinerie vernehmen wolle.
Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter hat der Ausschuss zudem in rechtswidriger Weise mehrere CDU-Beweisanträge abgewiesen, die auf eine stärkere Durchleuchtung der SPD-Vermögensbeteiligungen und deren Nachweis im Rechenschaftsbericht zielten.
Die Union und einige Bundestagsabgeordnete hatten den Ausschuss verklagt, weil die rot-grüne Mehrheit des Gremiums im November beschlossen hatte, die Beweisaufnahme Mitte Dezember 2001 mit der Vereidigung von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) vorzeitig zu beenden. Die Kläger hatten darin ihre Rechte als Ausschussminderheit verletzt gesehen. Sie stellen fünf der 15 Ausschussmitglieder.
Auf Grund des Beschlusses wurden mehrere Zeugen wie Schröder und Eichel nicht mehr gehört, obwohl ihre Anhörung bereits beschlossen worden war. Beweisanträge waren abgelehnt worden. Die Union hatte die Wiederaufnahme der Beweisaufnahme gefordert, um das Finanzgebaren der SPD zu untersuchen.
Quelle: ntv.de