Airbus-Streit Union droht mit zweiter Klage
19.02.2002, 08:43 UhrIm Streit um die Finanzierung des Airbus-Militärflugzeugs vom Typ A400M hat die Union mit einem erneuten Gang vor das Bundesverfassungsgericht gedroht. Wenn Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) nicht bis zum 13. März eine Beschaffungsvorlage vorlege, die allen haushaltsrechtlichen Anforderungen genüge, werde die Union erneut nach Karlsruhe ziehen, sagte Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU).
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hans-Peter Repnik (CDU), sagte, Scharping sei dabei, erneut die Rechte des Bundestages zu brechen. Auch von Seiten der Grünen wurde gefordert, schnell die Frage möglicher Forderungen gegen Deutschland zu klären.
Scharping hatte im Dezember mit sieben Partnerstaaten einen Vertrag über die Bestellung von insgesamt 196 Airbus-Maschinen vorläufig abgeschlossen. Deutschland soll 73 Maschinen zu einem Gesamtpreis von 8,6 Mrd. Euro beschaffen. Der Kauf der Maschinen ist zwischen Regierung und Union nicht umstritten. Bei dem Streit geht es um die Finanzierung der Beschaffung: Vom Gesamtpreis sind nur 5,1 Mrd. Euro im Etat 2002 abgesichert; 3,5 Mrd. sollen im Etat 2003 verankert werden.
Da die Finanzierung des deutschen Anteils an dem europäischen Projekt damit haushaltsrechtlich nicht vollständig gesichert ist, hat Deutschland sich in einer Nebenvereinbarung zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, sollte der im Herbst zu wählende Bundestag der weiteren Finanzierung des Projekts nicht zustimmen. Diese Verpflichtung sieht die Union als "Trickserei", mit der Scharping in die Haushaltsrechte des Bundestages eingreife.
Auch Grüne kritisieren Scharping
Der Haushaltsexperte der Grünen, Oswald Metzger, schloss sich der Kritik der Union an. Mit der Vereinbarung werde das Haushaltsrecht des Bundestages gebrochen, sagte Metzger. Er sprach davon, dass nun viel weniger Maschinen als zunächst geplant bestellt werden könnten.
Scharping verteidigte dagegen sein Vorgehen. Die Vereinbarung zu Ausgleichszahlungen sei eine völlig übliche Vertragsbestimmung bei internationalen Beschaffungsvorhaben. "Ändert ein Partner seine Zahlen, dann hat er daraus entstehende Konsequenzen zu tragen", bekräftigte Scharping.
CDU und CSU waren schon einmal nach Karlsruhe gezogen, weil Scharping ihrer Ansicht nach mit einer Zusage für das Gesamtprojekt ohne Absicherung im Etat das Haushaltsrecht verletzt hätte. Scharping hatte damals zugesichert, er werde bindende Verpflichtungen nur über 5,1 Mrd. Euro eingehen.
Quelle: ntv.de