Politik

Bundestrojaner und Co. Union kommt nicht weiter

Im Koalitionsstreit über die Online-Durchsuchung verhärten sich die Fronten. Union und SPD trennten sich auch nach einem neuen Treffen ohne jede Annäherung. "Wir treten kraftvoll auf der Stelle", kritisierte der Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach.

Die Union komme bei dem Thema mit ihrem Koalitionspartner derzeit nicht weiter, so Bosbach. "Die SPD bemüht sich redlich, Sand ins Getriebe zu werfen, und nachdem das geschehen ist, sagt sie, wir kommen nicht zu einer Entscheidung, weil es überall knirscht." Er bedauere sehr, dass die SPD angesichts der Bedrohungslage auf Zeit spiele.

Scharf kritisierte Bosbach Medienberichte, wonach die Union die Online-Durchsuchung ohne Richtervorbehalt plane: "Die Debatte nimmt mittlerweile fast hysterische Züge an." Was als Sensation verkauft werde, sei seit Monaten bekannt und schon immer Teil des Gesetzentwurfs gewesen. Abgesehen davon handle es sich um eine völlig übliche Regelung, dass bei Gefahr im Verzug nicht eine richterliche Genehmigung abgewartet werden müsse. "Bei allen polizeilichen Maßnahmen, die grundsätzlich einen richterlichen Beschluss vorsehen, ist es so, dass bei Gefahr im Verzug die Polizei sofort handeln darf", betonte Bosbach.

Der Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung, der innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt ist, schreibt einen Richtervorbehalt fest. Das heißt, ein Gericht muss die heimliche Computer-Ausspähung genehmigen. Außerdem enthält der Entwurf, wie bei vielen anderen polizeilichen Maßnahmen auch, für die Online-Durchsuchung eine Klausel zum Vorgehen bei Gefahr im Verzug. Danach können der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) oder sein Vertreter die Computer-Razzia im Notfall direkt anordnen. Sie müssen sich die Maßnahme danach aber unverzüglich vom Gericht absegnen lassen, sonst tritt die Anordnung nach drei Tagen außer Kraft.

Quelle: ntv.de

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