Politik

Erpressung aus Liebe? Urteil im Nestle-Prozess

Ein 36-Jähriger, der Vergiftungen von Nestle-Produkten in zwei Supermärkten zugegeben hatte, muss wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Dies entschied das Berliner Landgericht.

Der Angeklagte hatte gestanden, im Oktober 2000 Süßwaren mit Rattengift und Nitroverdünner verseucht zu haben. Der Konzern sollte 100.000 DM (rund 51.000 Euro) zahlen. Die vergifteten Produkte konnten sicher gestellt werden.

Vor Gericht erklärte der 36-Jährige, er sei vor zwei Jahren wegen eines Nestle-Mitarbeiters mit dem Spitznamen "Schnittchen" von seiner Ehefrau verlassen worden. Um sich an dem Nebenbuhler zu rächen, schrieb er dem Konzern Erpresserbriefe, in denen er mit der Vergiftung von Lebensmitteln drohte. Zunächst unterzeichnete er die Schreiben mit "Schnittchen". Später vermerkte er darin auch den vollen Namen und die Adresse des neuen Partners seiner Frau. Dieser wurde auch vorübergehend festgenommen, jedoch schon bald wieder freigelassen.

Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig. Allerdings bezichtigte er seine Ehefrau der Mittäterschaft. Sie habe einen Vorwand gesucht, zu ihm zurückzukehren, sagte der 36-Jährige. Die Frau, die noch immer mit dem Nestle-Mitarbeiter liiert ist, hat dies bestritten.

Quelle: ntv.de

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