Politik

NPD-Verbotsverfahren V-Männer bleiben geheim

Jetzt ist es amtlich: Bund und Länder verweigern im NPD-Verbotsverfahren die Enttarnung weiterer V-Leute. Wie ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums in München bestätigte, haben sich darauf die Innenminister der Länder bereits Anfang Juni verständigt.

Mit dieser Entscheidung wolle man verhindern, dass auch die NPD von der Tätigkeit der Verfassungsschutz-Informanten Kenntnis erhält. In einem Schriftsatz, der bis zum 31. Juli in Karlsruhe eingereicht werden muss, werde man die Gründe nennen, warum man von der Offenlegung von Namen absehe.

Platzt NPD-Verfahren?

Damit steht das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht möglicherweise vor dem Aus. Das Gericht hatte Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag als Antragsteller im Verbotsverfahren eine Frist bis Ende Juli gesetzt, ihre Quellen offen zu legen. Sollte das Gericht die Weigerung der Länder nicht hinnehmen, rechneten Experten damit, dass das Verbotsverfahren platzt, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe).

Verhandlungstermine ausgesetzt

Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht die mündlichen Verhandlungstermine in dem Verfahren ausgesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass ein Vertrauensmann des Verfassungsschutzes und ehemaliger führender NPD-Funktionär auf der Zeugenliste steht.

Das Gericht erklärte später, es wolle sich am 8. Oktober 2002 in einem öffentlichen Erörterungstermin ausführlich und umfassend mit dem Problem der Informanten des Verfassungsschutzes in den Verbotsanträgen befassen. Die Richter hatten erkennen lassen, dass sie über alle staatlichen Einflüsse auf das Erscheinungsbild der NPD informiert werden wollten.

Bekannt ist inzwischen, dass in den Verbotsanträgen Äußerungen oder Taten von neun V-Leuten vorkommen, die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen sollen.

FDP: Verbotsanträge zurückziehen

Angesichts der aktuellen Entwicklung forderten die Freien Demokraten die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat erneut auf, die Verbotsanträge zurückzuziehen. Ein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens sei gefährdet, beonte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, in Berlin. Einziger Nutznießer sei die NPD.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Rainer Lingenthal, sagte in Berlin, er sehe "keinerlei Beeinträchtigung" des Verbotsverfahrens.

Quelle: ntv.de

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