Politik

Aus vier mach fünf V-Mann-Schwemme

Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier. Nun hat das Innenministerium in Baden-Württemberg die Existenz eines fünften V-Mannes im NPD-Verbotsantrag bestätigt. Dies berichtet die Tageszeitung "Die Welt" in ihrer Ausgabe von Mittwoch. Bei dem V-Mann soll es sich um den früheren Landesvorsitzenden der NPD-Nachwuchsorganisation Junge Nationaldemokraten, Mike Layer, handeln.

Layer sei von Mitte November 1996 bis Mitte März 1997 als Quelle geführt worden, sagte Ministeriumssprecherin Alice Loyson-Siemering der "Welt". Die Äußerungen von Layer im Verbotsantrag stammten aus dem Jahr 1998.

Das Bundesinnenministerium hatte sich erst Montag offiziell auf drei V-Leute festgelegt: Wolfgang Frenz, Udo Holtmann und Tino Brandt. Einen weiteren Fall, den insgesamt vierten V-Mann, wertete das Innenministerium als "unproblematisch". Die Rede war von einem ehemaligen Leiter einer NPD-Parteizeitung, Matthias Meier, der ebenfalls in den Verbotsanträgen zitiert worden sei. Das Innenministerium betonte, dass im Unterschied zu den anderen drei Informanten Meiers Zitate aus der Zeit vor der Anwerbung durch den Verfassungsschutz stammten. Meier soll von Ende 1998 bis Ende 1999 Informant des Verfassungschutzes gewesen sein.

Die Union geht indes davon aus, dass noch weitere V-Männder in den Verbotsanträgen geführt sind. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am Dienstag in Berlin, er habe Hinweise daeauf , dass der vom Innenministerium nun eingeräumte Fall des ehemaligen V-Mannes Meier nicht der letzte sei. Die Union behalte sich vor, Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in einer Sondersitzung des Bundestags-Innenausschuss erneut zu befragen.

Stellungnahmen werden erwartet

Ob die Anträge generell überarbeitet werden müssen, ist derzeit unklar. Bis zum kommenden Montag müssen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat schriftliche Stellungnahmen zur V-Mann-Problematik beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Diese Frist hatte das Bundesverfassungsgericht gesetzt.

Die Karlsruher Richter hatten alle Verhandlungstermine abgesetzt, nachdem sie erfahren hatten, dass der als "Auskunftsperson" geladene Frenz nicht nur ein führendes NPD-Mitglied, sondern bis 1995 auch V-Mann für den Verfassungsschutz war. Nach Angaben aus Gerichtskreisen ist nicht auszuschließen, dass Frenz seine Äußerungen im Auftrag des Verfassungsschutzes gemacht hat. Damit bestünden Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Im Gegensatz zu Frenz stehen Holtmann und Brandt nicht auf der Liste der 14 Anhörpersonen für das NPD-Verfahren. Der Prozessbevollmächtigte des Bundestages, Günter Frankenberg, sagte, er gehe nicht davon aus, dass auf der Zeugenliste weitere V-Leute stünden.

Quelle: ntv.de

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