Politik

Comeback per BKAG-Novelle VEB Horch und Guck

Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries haben sich auf eine Gesetzesnovelle verständigt, die besonders im Osten der Republik für Verwirrung und breite Ablehnung sorgen wird. Schäubles Neufassung des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) erlaubt dem Staat tiefe Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger.

Blanko-Vollmacht für Stasi-Methoden

Bisher waren die Vertraulichkeit privater Gespräche und die Unverletzlichkeit der Wohnung vom Gesetzgeber nicht antastbare Grundrechte. Die Novelle erlaubt dem BKA in privaten Wohnungen nun die Anwendung von Stasi-Methoden, wenn dort verdächtige Personen verkehren. Damit geraten fast zwangsläufig auch keiner Tat verdächtige, unbescholtene Bürger in den Fahndungsfokus der Beamten, die deren Wohnungen mit Wanzen und Videokameras abhören und ausspähen dürfen - alles zum Zwecke der Terrorabwehr, versteht sich.

"Andere Personen unvermeidbar betroffen"

Im Gesetzestext heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person "richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden."

Spärlicher Widerstand in der SPD

In der SPD zeichnet sich unterdessen eine Auseinandersetzung darüber ab, dass Wohnräume künftig nicht mehr nur durch Mikrofone, sondern auch durch Videokameras überwacht werden können. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in dem mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erzielten Kompromiss zum BKAG zwar ein Installieren von Ausspäh-Programmen für Computer durch Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen verhindern können. Die Video-Überwachung nahm sie aber offensichtlich hin. Insbesondere Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) wehrt sich gegen diese Ausweitung der Überwachung.

"Müsste man sehr gut begründen"

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), äußerte sich skeptisch zu den Plänen. "Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Diese "neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse" werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen. Ähnlich äußerte sich auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: "Das wird noch ganz genau zu prüfen sein."

SPD gegen weitere LKA-Befugnisse

Als chancenlos bezeichnete Wiefelspütz den Vorstoß einiger Unionsländer, ihrer Landespolizei im Zuge von Online-Durchsuchungen auch das heimliche Eindringen in Wohnungen zu erlauben. "Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase." Entsprechende Befugnisse würde das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären.

Quelle: ntv.de, mit dpa / reuters

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