Politik

Bundestag beschließt Energiepaket Verbraucher haften für Ausbau

Die Haftungsregeln sollen als Anreiz für die Betreiber der Stromnetze dienen, die Offshore-Anlagen ans Festland anzuschließen.

Die Haftungsregeln sollen als Anreiz für die Betreiber der Stromnetze dienen, die Offshore-Anlagen ans Festland anzuschließen.

(Foto: dapd)

Mit einer Umlage von etwa 10 Euro muss künftig jeder Stromkunde mögliche Probleme beim Anschluss von Offshore-Windanlagen an das Festland absichern. Als Belastung für die Verbraucher will das Wirtschaftsminister Rösler dennoch nicht verstanden wissen.

Der Bau von Windparks auf hoher See soll durch eine neue Abgabe der Haushalte beschleunigt werden. Der Bundestag beschloss Regelungen, mit denen die Verbraucher für Pannen und Verzögerungen beim Bau von Offshore-Anlagen mit etwa zehn Euro pro Jahr haften.

Damit soll der stockende Ausbau von Windparks in Nord- und Ostsee beschleunigt werden, die bis 2050 fast ein Drittel des Strombedarfs decken könnten. Erleichtert wird so der Einstieg neuer Investoren vor allem für die Netzanbindung der Windräder, mit denen sich der hauptsächlich zuständige niederländische Netzbetreiber Tennet bislang überfordert sieht. Insgesamt wird in den nächsten drei Jahren mit Kosten für die Stromkunden von drei Milliarden Euro gerechnet.

Rösler pocht auf EEG-Reform

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler räumte ein, dass Kosten für die Verbraucher entstünden. "Es ist aber eine Regelung, die die Kosten begrenzt", sagte der FDP-Politiker. Diese würden zudem fair verteilt. Die Netzbetreiber haften bei grober Fahrlässigkeit zunächst mit maximal 110 Millionen Euro für Verzögerung und bei leichter Fahrlässigkeit mit 17,5 Millionen Euro pro Fall, bevor der Verbraucher einspringt.

Klar sei, dass der Ausbau des Ökostroms insgesamt neu organisiert werden müsse, sagte Rösler. Er forderte daher erneut eine Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Bundesumweltminister Peter Altmaier hält dies aber vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 für unrealistisch.

Zusammen mit den Offshore-Regeln beschloss der Bundestag zudem neue Bestimmungen, um einen Blackout vor allem im Winter zu verhindern. So kann Versorgern untersagt werden, ein Kraftwerk vom Netz zu nehmen, wenn es die Bundesnetzagentur für die Versorgungssicherheit für unverzichtbar hält. Der Versorger wird dafür entschädigt, was wiederum über eine Umlage die Verbraucher bezahlen müssen. In Regierungskreisen ist hier von etwa zwei Euro pro Jahr und Haushalt die Rede.

Quelle: ntv.de, rts

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