Politik

Haftrichter erlässt Haftbefehl Verdächtige kommen in U-Haft

Beamte eines Polizeisondereinsatzkommandos beim LKA in Berlin.

Beamte eines Polizeisondereinsatzkommandos beim LKA in Berlin.

(Foto: dpa)

Gegen zwei in Berlin festgenommene Anschlagsverdächtige erlässt ein Richter Haftbefehle. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Sie sollen sich Chemikalien für den Bau einer Bombe besorgt haben. Ob sie in Vernehmungen bei der Polizei zuvor Aussagen machten, wird nicht mitgeteilt.

Schwer bewaffnete Polizisten sichern die Einfahrt zwischen Amtsgericht Berlin-Tiergarten und Haftanstalt Moabit.

Schwer bewaffnete Polizisten sichern die Einfahrt zwischen Amtsgericht Berlin-Tiergarten und Haftanstalt Moabit.

(Foto: dpa)

Gegen die beiden am Donnerstag in Berlin festgenommenen Terrorverdächtigen ist Haftbefehl erlassen worden. Wie die Polizei mitteilte, traf der Haftrichter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Abend eine entsprechende Entscheidung. Die beiden 24 und 28 Jahre alten Männer arabischer Herkunft kommen demnach in U-Haft. Sie stehen unter dem Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Den Ermittlern zufolge sollen sie größere Mengen Chemikalien bestellt haben, mit denen Sprengsätze gebaut werden können. Hinweise auf konkrete Anschlagspläne gab es zunächst aber nicht.

Die Männer waren ins Visier der Ermittler geraten, nachdem sie laut Medienberichten bei Firmen eine verdächtig große Menge an Kühl-Pads bestellt hatten. Das darin enthaltene Gel soll in Verbindung mit einer bestimmten Säure hochexplosiv sein.

Debatte um Vorratsdatenspeicherung

In den durchsuchten Wohnungen stellt die Polizei Beweismaterial sicher.

In den durchsuchten Wohnungen stellt die Polizei Beweismaterial sicher.

(Foto: AP)

In Deutschland flammte der Koalitionsstreit um die Vorratsdatenspeicherung wieder auf. Aktueller Anlass ist die Festnahme zweier Terrorverdächtiger in Berlin. Dabei waren die Ermittler den beiden Männern auch ohne Vorratsdaten auf die Spur gekommen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder warf Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, eine Neuregelung zu blockieren. Auch der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Gewerkschaft der Polizei sprachen sich für eine Neuregelung aus. Die FDP nahm ihre Justizministerin in Schutz.

Kanzlerin Merkel will ebenfalls bald eine Lösung sehen. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Deutschland sei verpflichtet, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. "Wir werden deshalb eine Entscheidung treffen müssen als Bundesregierung." Jedoch bekräftigten die Sprecher von Innen- und Justizministerium die konträren Positionen ihrer Minister. Leutheusser-Schnarrenberger hatte vorgeschlagen, Internet- und Telefon-Verbindungsdaten nicht anlasslos sechs Monate lang zu speichern, sondern sie nur bei einem konkreten Verdacht zu sichern ("Quick Freeze"). Das lehnt die Union als unzureichend ab.

Ermittlungen nach Paragraf 89 a

Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 28-jährigen Mann aus dem Gazastreifen und einen 24-jährigen Deutschen libanesischer Abstammung, der in Berlin Medizin studiert. Gegen die beiden mutmaßlichen Terroristen wird auf der Grundlage des Paragrafen 89 a des Strafgesetzbuches ermittelt, der 2009 neu geschaffen wurde. Danach ist auch die Vorbereitung eines Terroranschlages strafbar. Die neue gesetzliche Regelung hatte die Große Koalition von CDU/CSU und SPD im Bundestag gegen FDP, Grüne und Linke durchgesetzt.

Dieses verschärfte Staatsschutzstrafrecht ist aus Sicht des Berliner Strafrechtlers Tobias Singelnstein allerdings nicht sinnvoll zum Schutz vor Terror. Es gehe hier um das Sanktionieren von Taten, die noch weit in der Zukunft liegen, sagte der Juniorprofessor an der Freien Universität Berlin. "Ich glaube auch nicht, dass es irgendjemanden abschreckt." Außerdem lasse es den Behörden zu viel Ermessensspielraum.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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