Kanthers weißer Kragen Verfehlungen nicht strafbar
26.03.2002, 00:06 UhrDas Wiesbadener Landgericht will wegen der hessischen CDU-Finanzaffäre keinen Prozess gegen den früheren CDU-Landesvorsitzenden und Bundesinnenminister Manfred Kanther eröffnen. Zur Begründung hieß es, der Politiker habe der Partei durch sein Verhalten nicht im strafrechtlichen Sinne geschadet.
Die rund 20 Millionen Mark, die Kanther 1983 mit anderen ins Ausland geschafft habe, hätten bereits zuvor auf Geheimkonten gelegen und seien daher nicht erst durch Kanther der Partei entzogen worden, sagte eine Gerichtssprecherin. Für den Zeitraum zwischen 1983 und 1994 sei zudem Verjährung eingetreten.
Auch Sayn-Wittgenstein und Weyrauch aus dem Schneider
Auch die ebenfalls in die Affäre verstrickten Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und Horst Weyrauch sollen nicht vor Gericht. Sie waren als Schatzmeister beziehungsweise Finanzberater für die Partei tätig.
SPD und Grüne warfen dem Gericht vor, offene Fragen zu ignorieren. Von einer parteiischen Entscheidung des Kammervorsitzenden Rolf Vogel, der der CDU angehört, wollten sie jedoch nicht sprechen.
Die Staatsanwaltschaft kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung an. Diese diene zunächst der Fristwahrung. Die Prüfung des Beschlusses werde einige Zeit dauern. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr Anklage wegen Untreue gegen Kanther erhoben. Auch der hessische Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzende Roland Koch war in der Affäre stark unter Druck geraten. Er musste mehrere Lügen gegenüber der Presse einräumen.
Quelle: ntv.de