Video-Überwachung am Arbeitsplatz Versteckte Kamera bald verboten
12.01.2013, 04:14 Uhr
Heimlich dürfen solche Bilder künftig nicht gemacht werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll verboten werden. Im Gegenzug soll allerdings die offene Videoüberwachung ausgeweitet werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften sehen die Einigung mit Skepsis.
Union und FDP haben sich doch noch auf einen Kompromiss zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Schon Ende Januar soll der Bundestag das Gesetz verabschieden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Demnach muss der Bundesrat nicht zustimmen.
Bei dem Gesetz geht es um die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Heimliche Aufnahmen sollen verboten, die offene Videoüberwachung im Gegenzug allerdings ausgeweitet werden.
"Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser der FAZ. Arbeitgeber sehen dem Bericht zufolge hingegen die Vertragsfreiheit durch die Änderungen erheblich eingeschränkt. Aber auch die Gewerkschaften sähen die Einigung kritisch, weil damit aus ihrer Sicht die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werde.
Die Vorschriften stellen laut FAZ jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt. Sie müsse erforderlich sein, außerdem dürfe kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von Eignungstests oder ärztlichen Untersuchungen.
Die geplante Neuregelung ist eine Reaktion auf mehrere Skandale um Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten - etwa bei der Bahn, bei der Telekom oder beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Die Umsetzung zog sich allerdings hin.
Quelle: ntv.de, hvo/dpa