Politik

Schweiz am Pranger Verstoß gegen Meinungsfreiheit

Die Schweiz muss einem Journalisten wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit eine Entschädigung von mehr als 1000 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kam in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Al Gore auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos.

Al Gore auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Dem 51-jährigen Gastronomie-Journalisten aus Kaltbach war beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2001 der Zugang zu der Ortschaft verweigert worden, obwohl er seine Pressekarte gezeigt hatte. Die Polizei hatte Sicherheitsgründe angeführt, weil sie Kundgebungen von Globalisierungsgegnern fürchtete.

Es sei unrechtmäßig gewesen, dem Journalisten den Zugang zu Davos zu verweigern, da Sicherheitsgründe nur in außergewöhnlichen Fällen und gegen Unruhestifter geltend gemacht werden dürften. Der Journalist gehöre eindeutig nicht zu dieser Personengruppe, daher habe die Schweiz gegen das in Artikel 10 der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen, hieß es.

Quelle: ntv.de, dpa

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