Nebentätigkeitsregelung Viele Unzufriedene
08.07.2007, 16:34 UhrDie Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten bleibt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umstritten. Am Wochenende unterstützte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) demonstrativ die Kritiker der neuen Transparenzregeln. Er habe aber als Bundestagspräsident keinerlei Möglichkeit, die vom Bundestag verabschiedeten Regelungen nach eigenem Ermessen zu ergänzen oder zu korrigieren, erklärte er in Berlin.
Lammert hatte 2005 gegen die damals von Rot-Grün durchgesetzte Veröffentlichungspflicht der Nebeneinkünfte votiert, weil er darin eine Beeinträchtigung der Berufsausübung neben dem Mandat befürchtete. Dazu sagte er jetzt: "Diese Transparenzregeln schaffen nicht die Transparenz, die sie versprechen." Zu Beginn der neuen Legislaturperiode habe er den Fraktionen ausdrücklich empfohlen, sie in dieser Form nicht in Kraft zu setzen. "Dieser meiner Empfehlung sind sie nicht gefolgt", bedauerte Lammert.
Klagen werden abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch Klagen vor allem von Freiberuflern und Unternehmern unter den Abgeordneten gegen die neuen Vorgaben abgewiesen. Seitdem hält die Diskussion darüber an. Experten verlangen eine weitergehende Offenlegung des Hinzuverdienstes. Für andere gehen die Transparenzregeln zu weit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte Lammerts Haltung als "unangemessen" und sagte: "Der Bundestagspräsident sollte die Beschlüsse des Bundestages eher erläutern als sie madig zu machen."
Merz und Kauder halten zurück
Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim können sich Abgeordnete, die wie Friedrich Merz oder Siegfried Kauder (beide CDU) Mitglieder von Anwaltssozietäten sind, nicht auf Ausnahmen bei der Veröffentlichungspflicht ihrer Einkünfte berufen. Die entsprechende Praxis der Bundestagsverwaltung sei in dem Karlsruher Urteil ausdrücklich verworfen worden. "Es macht also keinen Unterschied, ob der Abgeordnete für seine Tätigkeit unmittelbar honoriert wird oder von seiner Tätigkeit mittelbar als Gesellschafter profitiert", sagte von Arnim.
Auch Landtage sollen offenlegen
Der Parteienforscher Karl-Rudolf Korte forderte in der "Bild"-Zeitung, dass auch die Landtage die Offenlegung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten einführen. Er sprach sich auch für eine zusätzliche Einkommenskategorie für die Bundestagsabgeordneten aus. Es müsse klarer gemacht werden, wie viel mehr als 7000 Euro ein Abgeordneter für eine bestimmte Tätigkeit bekommt. Nach den neuen Regeln müssen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte nach drei Stufen eingeordnet melden: von 1000 bis 3500 Euro, von 3500 bis 7000 Euro und mehr als 7000 Euro.
Westerwelle will neue Diskussion
FDP-Chef Guido Westerwelle plädierte in der "Badischen Zeitung" für eine neue Grundsatzdiskussion zur Politikerversorgung. Politiker müssten angemessen verdienen. Dafür müssten sie dann aber wie Freiberufler selbst für das Alter vorsorgen.
Riesenhuber macht Kasse
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesforschungsminister Heinz Riesenhuber (CDU) verteidigte seine Nebenjobs in mehreren Aufsichtsräten führender Unternehmen. "Letztlich entscheiden doch die Bürger, ob ich im Wahlkreis ausreichend präsent bin", sagte er der "Financial Times Deutschland". Er vereinbare das Abgeordnetenmandat mit der Tätigkeit als Aufsichtsrat "durch gute Arbeitsorganisation". Nach Recherchen der Zeitung kam Riesenhuber im vergangenen Jahr neben seinen Abgeordnetendiäten auf mehr als 300.000 Euro an Nebeneinkünften.
Quelle: ntv.de