Politik

Wegen drohender Haushaltsnotlage Vier Länder jetzt unter Aufsicht

Mit einer "Schuldenbremse" demonstriert die Initiative "Neue Soziale Marktwirtschaft" vor dem Finanzministerium in Berlin.

Mit einer "Schuldenbremse" demonstriert die Initiative "Neue Soziale Marktwirtschaft" vor dem Finanzministerium in Berlin.

(Foto: dpa)

Wegen einer drohenden Haushaltsnotlage werden Berlin, Bremen, das Saarland sowie Schleswig-Holstein schärfer an die Kandare genommen. Diese vier finanzschwachen und besonders hoch verschuldeten Länder müssen ein konkretes Programm zur Sanierung ihrer Haushalte vorlegen und sich Kontrollen unterwerfen.

Die besonders verschuldeten Bundesländer Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Saarland müssen sich einem Sanierungsprogramm stellen. Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern stellte in Berlin in allen vier Ländern eine drohende Haushaltsnotlage fest. Sie müssen sich nun einem fünfjährigen Verfahren zur Gesundung ihrer Finanzen stellen. Finanzielle Folgen hat der Beschluss nicht. Auch drohen den finanzschwachen Ländern bei Verstößen keine Sanktionen.

Fahrenschon: "Die Konsolidierung der Haushalte hat oberste Priorität."

Fahrenschon: "Die Konsolidierung der Haushalte hat oberste Priorität."

(Foto: dapd)

Allerdings stehen die vier Länder bereits durch die Schuldenbremse unter enormem Druck: Bis 2020 sollen alle Länder so weit sein, dass sie ihre Landeshaushalte im Normalfall ohne neue Schulden aufstellen können. Die vier Bundesländer sowie Sachsen-Anhalt bekommen bereits Sonderhilfen von insgesamt 800 Millionen Euro im Jahr, um die Vorgabe einhalten zu können.

Der Haushaltsstaatssekretär im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer, sagte, die vier Länder müssten ihre Sanierungspläne bis Oktober vorlegen. Anschließend soll der Stabilitätsrat im November erneut darüber beraten. Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon sagte, Bund und Länder nähmen die Frage der Krisenfestigkeit der öffentlichen Haushalte sehr ernst, auch vor dem Hintergrund der Schuldenkrise in Europa: "Die Konsolidierung der Haushalte hat oberste Priorität."

Dem Stabilitätsrat gehören der Bundesfinanzminister, die Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister an.

Quelle: ntv.de, dpa

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