Drei plus eins Vierter V-Mann bestätigt
04.02.2002, 07:32 UhrJetzt sind es schon vier. Am Montag bestätigte das Bundesinnenministerium, dass ein weiterer früherer V-Mann des Verfassungsschutzes in den NPD-Verbotsanträgen eine Rolle spiele. Dieser Fall sei allerdings unproblematisch für das Verfahren vor dem Verfassungsgericht, da die in den Anträgen verwendeten Zitate aus der Zeit vor der Anwerbung des NPD-Funktionärs stammten, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Rainer Lingenthal.
Er reagierte damit auf einen Bericht des ARD-Magazins "Fakt". Danach war ein früherer Leiter der NPD-Parteizeitung "Der Kamerad" vorübergehend für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig. In den Verbotsanträgen von Bundesregierung und Bundesrat seien auch Artikel von ihm abgedruckt.
Lingenthal bestätigte dies. Die Publikation sei allerdings bereits im Mai 1998 eingestellt worden. Erst Ende 1998 sei der NPD-Funktionär angeworben worden. Aus seiner Zeit als Informant sei keine Zeile in den Verbotsanträgen enthalten. Deswegen sei der Fall "unproblematisch". Dass es ähnliche Fälle gebe schloss Lingenthal nicht aus.
Zuvor waren es nur drei
Lingenthal hatte zuvor erklärt, dass drei V-Leute in den Anträgen für ein Verbot der rechtsextremen NPD zitiert würden. Neben dem NPD-Gründungsmitglied Wolfgang Frenz seien dies der frühere nordrhein-westfälische Parteivorsitzende Udo Holtmann und der ehemalige thüringische NPD-Landeschef Tino Brandt.
Ob die Anträge generell überarbeitet werden müssten, sei noch unklar. Bis zum kommenden Montag würden Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - die drei Antragsteller - schriftliche Stellungnahmen zur V-Mann-Problematik beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Diese Frist hatte das Bundesverfassungsgericht gesetzt.
Die Karlsruher Richter hatten alle Verhandlungstermine abgesetzt, nachdem sie erfahren hatten, dass der als "Auskunftsperson" geladene Frenz nicht nur ein führendes NPD-Mitglied, sondern bis 1995 auch V-Mann für den Verfassungsschutz war.
Nach Angaben aus Gerichtskreisen ist nicht auszuschließen, dass Frenz seine Äußerungen im Auftrag des Verfassungsschutzes gemacht hat. Damit bestünden Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.
Im Gegensatz zu Frenz stehen Holtmann und Brandt nicht auf der Liste der 14 Anhörpersonen für das NPD-Verfahren. Der Prozessbevollmächtigte des Bundestages, Günter Frankenberg, sagte, er gehe nicht davon aus, das auf der Zeugenliste weitere V-Leute stünden.
Quelle: ntv.de