Politik

Wetterschäden Voller Schutz gegen Unwetter nicht möglich

Wenn sich über dem Nordatlantik ein Orkantief zusammenbraut und - wie jüngst geschehen - in Norddeutschland über Küsten und Tiefebene fegt, kann es leicht zu Milliardenschäden kommen. Wohl dem, der sich gut versichert hat, denn gegen fast alle Schäden kann man sich schützen. Freilich gibt es Spielarten elementarer Gewalt, die auch die finanzstärksten Schadensregulierer nicht abdecken.

Nach Auskunft des Bundesamtes für das Versicherungswesen kann schon eine Hausratversicherung vollen Schutz bei Sturm und Blitzschlag gewähren - vorausgesetzt, man schließt einige Zusatzklauseln ab. So tritt die Grundversicherung zwar für die Folgen eines Brandes durch Blitzschlag ein, doch sind die Schäden durch erhöhte Netzspannung, die teure Geräte zu Elektronikschrott verkommen lässt, nicht automatisch mitversichert.

Dasselbe gilt für Sturm, dessen Folgen in der normalen Hausratversicherung erst ab der Windstärke acht berücksichtigt werden; es sei denn, davon Abweichendes wird eigens vereinbart. Die Versicherungen bezahlen in der Regel für Gebäudeschäden durch umstürzende Bäume, nicht aber für die Beseitigung des gefallenen Baumes selbst.

Grundsätzlich sind neben Sturm und Blitzschlag mit einer erweiterten Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auch die Gefahren Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen versicherbar, Bergbauschäden ausgenommen. Die Versicherungen zahlen für die Folgen dieser so genannten Elementarereignisse allerdings nicht unbegrenzt: Üblicherweise werden im Vertrag ähnlich wie bei der Auto-Kaskoversicherung Selbstbeteiligungen vereinbart und zusätzlich Deckungsobergrenzen festgelegt.

Von großer Bedeutung ist es auch, in welcher Region der Versicherte lebt. Wo, wie etwa im Mittelgebirge, nur höchst selten Jahrhundertregenfälle den örtlichen Bach zu einem Strom anschwellen lassen, sind die Prämien für die Abdeckung von Überschwemmungsschäden weit geringer als in Flussebenen. Und wer in einer Gegend lebt, wo Überflutungen "auf Grund der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse vorhersehbar sind", kann sich gegen Hochwasserschäden gar nicht versichern.

Bei Sturmflut kein Cent

Besonders gefährdet durch Elementarschäden und im Zweifel ohne jeden Versicherungsschutz sind vor allem die Menschen an den deutschen Küsten: Wenn ein Orkan im Gezeitenwechsel mit einer Flut zusammenfällt, entstehen gelegentlich Sturmfluten, die das Wasser der Nordsee um mehr als sechs Meter über Normalnull drücken und vor allem in den Mündungsgebieten von Elbe, Weser und Ems verheerende Zerstörungen anrichten. Keine Versicherung zahlt in solchen Fällen auch nur einen Cent.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind auch Schäden, die durch den Rückstau aufgelaufener Fluten entstehen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel: Als an Pfingsten 1997 in Husum gewaltige Regenfälle dazu führten, dass Wasser vom Erdboden her in unzählige Keller gedrückt wurde und, weil es nicht mehr abfloss, in vielen Häusern erhebliche Schäden anrichtete, rückten die Versicherungen zusammen und richteten für den deckungsrechtlichen Grenzfall einen Notopferfonds ein: Den Geschädigten wurde geholfen.

Allerdings zeichnet sich ab, dass die Versicherer bald Konsequenzen aus den seit zwei Jahrzehnten sich häufenden Naturkatastrophen ziehen werden. Im Gespräch sind Prämienerhöhungen und der Ausschluss bestimmter Risiken. Die in Norddeutschland tätigen Versicherungen denken beispielsweise darüber nach, Schäden durch winterlichen Baumsturz von der Deckungsliste für Sturmschäden zu streichen: Wegen der Klimaerwärmung frieren die Bäume im Winter meist nicht mehr im Boden ein, sondern fallen bei der ersten Orkanböe um, weil das lockere Erdreich die Wurzeln nicht ausreichend fest umschließt.

Quelle: ntv.de

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