Politik

Kremendahl freigesprochen Von der Anklagebank ins Amt

Der Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl ist vom Korruptionsvorwurf freigesprochen worden. Der SPD-Politiker habe sich nicht strafbar verhalten, entschied das Wuppertaler Landgericht am Donnerstag.

Der 54-Jährige reagierte erleichtert. "Ich nehme die Entscheidung mit Respekt und Bewegung auf. Die letzten Monate waren eine bittere Zeit." Kremendahl, bisher vom Dienst suspendiert, kündigte an, seine Dienstgeschäfte am Freitag wieder aufzunehmen. Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) hob die Suspendierung auf. Ob das Disziplinarverfahren gegen Kremendahl eingestellt wird, werde erst entschieden, wenn das Urteil rechtskräftig ist, sagte Büssow.

"Kremendahl hatte immer die klare Linie, sich aus Parteispenden rauszuhalten", begründete der Vorsitzende Richter Helmut Leithäuser den Freispruch. Dies habe der Oberbürgermeister auch bei dem entscheidenden Treffen im November 1998 deutlich gemacht. Bei dieser "Rotweinrunde" einflussreicher Politiker und Unternehmer der Stadt hatte der mitangeklagte Bauunternehmer Uwe Clees seine Unterstützung für den Kommunalwahlkampf 1999 mit einer Spende von 500.000 DM angekündigt.

Kremendahl habe damit zwar einen Vorteil angenommen, sich aber nicht strafbar gemacht: Er habe mit Blick auf das Parteiengesetz darauf hingewiesen, dass Clees die Spende an die Partei überweisen müsse. Da Kremendahl nicht Mitglied des Unterbezirksvorstandes sei, habe er weder das Recht noch die Möglichkeit zur Prüfung der Spendenpraxis gehabt, so Richter Leithäuser.

Anders als Kremendahl habe Clees jedoch versucht, die Spenden für den SPD-Wahlkampf durch Stückelung und falsche Spendernamen gezielt zu verschleiern, stellte das Gericht fest. Clees wurde deshalb wegen Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten und einer Geldbuße von 150.000 Euro verurteilt. Der ebenfalls angeklagte Finanzberater von Clees muss 13.500 Euro zahlen.

Clees hatte den Wahlkampf Kremendahls 1999 mit 500.000 DM finanziert. Für Kremendahl hatte die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsannahme 18 Monate Haft auf Bewährung sowie 25.000 Euro Geldbuße gefordert.

Quelle: ntv.de

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