Politik

Gerangel um Hartz-IV-Reform Von der Leyen bleibt stur

Ewig währt am längsten: Im Gerangel von Opposition und Bundesarbeitsministerium um die Hartz-IV-Reform bewegen sich die streitenden Seiten aufeinander zu. Wenn auch denkbar langsam. Die Forderungen der SPD nach mehr Sozialarbeitern sind Ministerin von der Leyen offenbar zu teuer - und auch nicht ihre Zuständigkeit. Geklärt scheint die Frage der Kosten für warmes Wasser.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen

(Foto: REUTERS)

Im Streit um die Hartz-IV-Reform hat das Bundesarbeitsministerium eine der SPD-Hauptforderungen, den Ausbau der Sozialarbeit an Schulen, erneut abgelehnt. Das geht aus der Antwort des Ministeriums an den Vermittlungsausschuss hervor. Zur Begründung weist das Ministerium darauf hin, dass der Bund in diesem Bereich keine Kompetenz habe. Die Zuständigkeit liege bei Ländern und Kommunen. Auf diese kämen laut Ministerium bei einem flächendeckenden Ausbau der Sozialarbeiter-Stellen an Schulen Kosten zwischen 1,5 und 2,7 Milliarden Euro im Jahr zu.

Abgelehnt wird vom Ministerium demnach auch die Finanzierung eines neuen Ganztagsschulprogramms. SPD und Grüne fordern, die Bildungsmöglichkeiten für Kinder auch durch eine Verbesserung der Infrastruktur zu erhöhen. Ein solches Programm wäre allein Angelegenheit der Länder und komme deshalb "für den Bund nicht in Betracht", schreibt das Ministerium.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zeigte sich jedoch offen, das geplante Bildungspaket auf Kinder von Wohngeldempfängern auszuweiten. Bewegung zeichnet sich dem Vernehmen nach auch bei der Oppositionsforderung nach einem verbindlichen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche ab.

Hunderttausende betroffen

Von den zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Einsparungen beim staatlichen Elterngeld sind nach Informationen der "Passauer Neuen Presse" rund 275.000 Väter und Mütter betroffen. Dazu zählen nach bisherigen Schätzungen des Familienministeriums knapp 80.000 Hartz-IV-Empfänger, die künftig kein Elterngeld mehr zusätzlich zu Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein anderer Finanzierungsstreit im Rahmen der Hartz-IV-Reform wurde offensichtlich entschärft, bevor er richtig entflammte: die Frage, wer die Warmwasser-Kosten von Hartz-IV-Empfängern zahlt, scheint geklärt. Es gebe "positive Signale" aus dem Bundesarbeitsministerium, dass die betroffenen Kommunen einen finanziellen Ausgleich erhalten, sagte ein Sprecher des Deutschen Landkreistages. Es gehe dabei um die "Begradigung eines existierenden Problems und wir sind zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden wird und uns kein Nachteil entsteht".

Sollte der Bund die Warmwasserbereitung in Haushalten von Langzeitarbeitslosen künftig nicht mehr zum Regelsatz, sondern zu den Kosten der Unterkunft zählen, kämen auf die Kommunen nach Schätzungen des Landkreistages Zusatzkosten zwischen 150 bis 400 Millionen Euro zu. Dabei schloss der Landkreistag nach einem Bericht der "FAZ" einen Rechenfehler des Bundesarbeitsministeriums zu seinen Lasten zunächst nicht aus.

"Kein Berechnungsfehler"

"Es handelt sich um keinen Berechnungsfehler, sondern um die Klärung der Frage, auf welchem Wege der finanzielle Ausgleich zwischen Bund und Kommunen stattfinden kann", sagte ein Ministeriumssprecher. Dies werde derzeit von Fachleuten geprüft. Bei der Abrechnung der Warmwasserkosten rücke man von der bisherigen pauschalen Betrachtungsweise ab und erfasse die tatsächlichen Kosten. Es gebe dabei "keine Verschlechterungen", versicherte der Sprecher.

Über die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes und des Bildungspakets für bedürftige Kinder streiten derzeit Bund und Länder im Vermittlungsausschuss. Eine Arbeitsgruppe setzt an diesem Freitag ihre kurz vor Weihnachten unterbrochenen Beratungen fort. Der Regelsatz soll nach dem Willen der Koalition um fünf auf 364 Euro steigen.

 

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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