Förderung von Hartz-IV-Kindern Von der Leyen vergibt Millionen
05.07.2010, 14:01 Uhr
Die Karlsruher Richter hatte eine Besserstellung von Kindern aus Hartz-IV-Familien verlangt.
(Foto: dpa)
Mit Gutscheinen und kostenlosen Angeboten will Arbeitsministerin von der Leyen Kinder von Hartz-IV-Empfängern besserstellen und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen. 480 Millionen Euro gibt Finanzminister Schäuble dafür frei. Zu wenig, sagt der Wohlfahrtsverband, und spricht schon von "Verfassungsbruch".
Kinder von Hartz-IV-Empfängern sollen in der Schule besser gefördert werden - und zwar mit Hilfe von Gutscheinen oder kostenlosen Angeboten. Das kündigte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen an. "Die zusätzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern in der Grundsicherung, die bisher nicht in den Regelsätzen eingerechnet waren, sollen künftig als Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommen", sagte die Ministerin.
Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Berechnung der Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern beanstandet und eine Änderung verlangt. Dafür hat Finanzminister Wolfgang Schäuble eine allgemeine Vorsorge von jährlich 480 Millionen Euro im Etatentwurf für die Jahre von 2011 bis 2014 getroffen.
"Großer Vertrauensvorschuss"
Das Ministerium trat Darstellungen entgegen, die Betroffenen erhielten mehr Geld. In Zeitungsberichten war der Betrag von 480 Millionen Euro auf die rund 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Bezug umgelegt und daraus rechnerisch eine Summe von 23 Euro im Monat mehr errechnet worden. Dass es einen solchen Betrag mehr gebe, sei lediglich eine Diskussion in den Medien.
Das Konzept zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils - dies schreibt mehr Ausgaben für die Bildung von Hartz-IV-Kindern vor - steht nach den Worten von der Leyens erst in "groben Zügen" und sei noch nicht abgestimmt. Es sei ein "großer Vertrauensvorschuss", dass die Regierung bereits jetzt eine halbe Milliarde Euro für zusätzliche Investitionen in die Bildung bedürftiger Kinder in den Haushalt 2011 eingeplant habe, erklärte von der Leyen.
Die Ministerin sagte: "Sicher ist aber, dass die Kinder, die es nötig haben, Förderunterricht haben werden in der Schule, dass sie in Vereinen mitmachen können und dass dafür gesorgt wird, dass sie die Schulmittel bekommen, die sie brauchen." Die Unterstützung gelte "von der Geburt bis zum Abitur". Die Ministerin betonte: "Das ist eine Rechtsleistung (...) und keine Ermessensleistung." Damit machte von der Leyen deutlich, dass sie die Mehrausgaben für Kinder nicht als Verhandlungsmasse bei den Sparbemühungen der Regierung sieht.
"Verfassungsbruch"
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die geplanten Mehrausgaben für Kinder von Hartz-IV-Familien als deutlich zu niedrig kritisiert. Statt der 480 Millionen Euro seien mindestens 1,5 Milliarden Euro erforderlich. Der Wohlfahrtsverband nannte die Pläne eine "neuerliche Attacke" gegen Hartz-IV-Empfänger. Schäuble habe offensichtlich gar nicht die Absicht, das Urteil sachgerecht umzusetzen, kritisierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. "Lieber scheint er einen neuerlichen Verfassungsbruch in Kauf zu nehmen."
90 Millionen der 480 Millionen Euro würden allein dafür benötigt, die Steigerung der Lebenshaltungskosten seit der letzten Regelsatzberechnung auszugleichen. Durch die im Sparpaket zudem geplante Anrechnung des Elterngelds bei Hartz-IV-Beziehern, die 400 Millionen Euro einbringen soll, stünden die Kinder im Ergebnis sogar schlechter da als vor dem Verfassungsgerichtsurteil, so Schneider weiter.
Quelle: ntv.de, dpa/rts/AFP