Bundesratsmehrheit Waffengesetz verschärft
21.06.2002, 00:00 UhrRund zwei Monate nach dem Amoklauf von Erfurt hat der Bunderat einstimmig einer Verschärfung des Waffenrechts zugestimmt. Alle 16 Länder votierten am Freitag in Berlin unter anderem für die Anhebung der Altersgrenze beim Kauf von Schusswaffen von 18 auf 21 Jahre. Daneben wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten für Waffenkäufer bis 25 Jahren eingeführt. Ferner soll der Waffenhändler den Verkauf von Waffen innerhalb von zwei Wochen an die Behörde melden.
Auf die ursprünglich geplante Senkung des Mindestalters für Sportschützen wird verzichtet, es bleibt bei der Altersgrenze von zwölf Jahren. So genannte Pump-Guns, Repetiergewehre zum Verschießen von Schrotmunition, sollen jedoch in Deutschland generell verboten werden.
Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) sagte, er hoffe, dass mit diesem Gesetz ein Zeichen gesetzt werde. "Wir wissen, dass niemand ein Verbrechen wie Erfurt unmöglich machen kann." Aber es müsse alles getan werden, dass es nicht mehr geschehe. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nannte die Gesetzesänderung einen ersten Schritt hin zu weiteren Reformen. "Die eigentliche Gefahr geht nicht vom legalen Waffenbesitzen aus, wir müssen uns nun verstärkt dem illegalen Waffenbesitz zuwenden."
Keine Verbraucherinformationen
Das Verbraucherinformationsgesetz scheiterte nach einem Vermittlungsversuch erneut an den unionsgeführten Ländern. Zur Begründung hieß es, das mit dem Gesetzesvorhaben verfolgte Ziel, den Verbrauchern mehr Information und Transparenz zu verschaffen, werde zwar grundsätzlich begrüßt, mit dem vorliegenden Entwurf jedoch nicht erreicht. In seiner jetzigen Fassung führe es zu einer erheblichen Kostenbelastung der Länder und Kommunen, ohne den Verbrauchern einen nennenswerten praktischen Nutzen zu verschaffen.
Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) warf Unionskanzlerkandidat Edmund Stoiber vor, Vorreiter bei der Verhinderung eines wirksamen Verbraucherschutzes zu sein. "Herr Stoiber hat offensichtlich alle auf seinen verbraucherfeindlichen Kurs gebracht", sagte sie. Künast hatte beosnders vor dem Hintergrund des Nitrofen-Skandals bis zuletzt an die Union appelliert, das Gesetz nicht scheitern zu lassen.
Bärbel Höhn, Umweltministerin in Nordrhein-Westfalen, bezeichnete das Verhalten der Länder als "Blockade". Sie kritisierte, dass Verbraucher noch immer nicht das Recht auf Kenntnis der Inhaltstoffe von Lebensmittel hätten.
Tierschutz im Grundgesetz
Einig war sich der Bundesrat hingegen beim Tierschutz, der als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Deutschland ist damit das erste Land der Europäischen Union, in dem der Tierschutz Verfassungsrang erhält. Der Grundgesetzänderung war ein mehr als zehnjähriger Streit vorangegangen.
Quelle: ntv.de