Bundesrat stoppt das Meldegesetz Weg für Gesetzesneufassung frei
21.09.2012, 12:09 UhrDie Länderkammer stoppt das im Sommer vom Bundestag beschlossene umstrittene Meldegesetz und ruft damit den Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz bietet nach Ansicht der Kritiker nicht genügend Schutz vor der Weitergabe von Adressdaten durch die Meldebehörden an Privatunternehmen. Sein Zustandekommen hatte für Empörung gesorgt.
Der Bundesrat hat das im Sommer vom Bundestag beschlossene umstrittene Meldegesetz gestoppt und einstimmig an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Gesetz ist umstritten, weil es nach Ansicht der Kritiker nicht genügend Schutz vor der Weitergabe von Adressdaten durch die Meldebehörden an Privatunternehmen bietet. Das im Bundestag verabschiedete Gesetz sah vor, den Verkauf von Adressdaten nur für den Fall zu untersagen, dass der Betroffene ausdrücklich widerspricht.
Nun muss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nach einer modifizierten Regelung suchen. Geplant ist eine so genannte Zustimmungslösung: Sie sieht vor, dass die Daten nur weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat.
Das Ende Juni bei Anwesenheit nur weniger Abgeordneter im Bundestag beschlossene Gesetz hatte quer durch alle Parteien für Kritik gesorgt. Deshalb tritt auch die Bundesregierung für eine Neufassung des Gesetzes ein, für die der Weg nun frei ist. Das neue Meldegesetz soll einheitliche Regelungen für alle Bundesländer schaffen.
Das 47-Sekunden-Gesetz
Für große Empörung hatte gesorgt, dass bei der Abstimmung im Bundestag nur wenige Abgeordnete beteiligt waren – parallel lief das Halbfinalspiel der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien. "Es wird ja auch 47-Sekunden-Gesetz genannt", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck. "Daten sind keine Ware und kein Handelsgut." Im begrenzten Rahmen solle es den Ämtern aber schon möglich sein, Daten weiterzugeben.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa