Neues Bleiberecht Wer arbeitet, darf bleiben
28.03.2007, 08:03 UhrNach langem Streit zwischen Union und SPD hat die Bundesregierung eine Reform des Zuwanderungsrechts auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte den knapp 500 Seiten starken Gesetzentwurf. Im Zentrum stehen neue Bleiberechts-Regeln für langjährig geduldete Ausländer sowie neue Vorschriften für den Ehegattennachzug. Politiker von SPD und Grünen zweifelten bei n-tv an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung.
Die Neuregelung des Bleiberechts für lange geduldete Ausländer war einer der größten Streitpunkte bei der Reform des Zuwanderungsrechts. Erst Mitte März einigten sich Bund und Länder. Danach darf in Deutschland bleiben, wer bis Ende 2009 sich und seine Familie ernähren kann und nicht auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass ein Ausländer seit acht Jahren in Deutschland geduldet ist. Hat er Kinder, genügt eine Duldung seit sechs Jahren.
Zugleich soll der Ehegattennachzug erschwert werden. Der nachziehende Ehepartner muss künftig vor der Einreise mindestens geringe Deutschkenntnisse vorweisen können.
Die Neuregelung des Bleiberechts wird nach Einschätzung der Migrationsbeauftragten im Bundeskanzleramt, Maria Böhmer, vielen Ausländern die Integration erleichtern. Lange geduldete Ausländer hätten nun über zweieinhalb Jahre Zeit, eine Arbeit zu suchen und damit ein Bleiberecht zu erlangen, sagte die CDU-Politikerin vor dem Kabinettsbeschluss über die Reform des Zuwanderungsrechts am Mittwoch im Deutschlandfunk. Dies sei eine echte Perspektive für die Menschen. Wie viele Ausländer von der Regelung profitieren würden, lasse sich nicht konkret sagen. Gehe es allein um die Aufenthaltsdauer, kämen etwa 60.000 Menschen dafür in Frage.
Diese Regelung komme vor allem Frauen zu Gute, denen eine Zwangsheirat drohe, sagte Böhmer. Mit Sprachkenntnissen könnten sich Frauen wesentlich leichter in Deutschland zurechtfinden und integrieren. "Ich sehe das als eine große Hilfe und Stärkung für Frauen an", erklärte die Politikerin. Sie verteidigte auch erschwerte Voraussetzungen für eine Einbürgerung durch die Einführung von Wissenstests. Mit der Einbürgerung erhalte ein Mensch alle Rechte und Pflichten seines neuen Heimatlandes, sagte Böhmer. Da sei es sinnvoll, wenn ihm auch das nötige Wissen vermittelt werde.
Kritik kam dagegen von SPD und Grünen. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte bei n-tv: "Ich finde es absolut absurd und auch nicht mit unserer Verfassung in Übereinstimmung zu bringen, dass ein Ehegatte oder eine Ehegattin, um mit dem ausländischen oder deutschen Partner hier bei uns leben zu können, nachziehen zu können, Deutschkenntnisse haben muss."
Auch Sebastian Edathy, SPD-Vorsitzender im Innenausschuss, nannte dies ein "verfassungsrechtliches Risiko". Ansonsten sei es vernünftig, dass die Altersgrenze für den Ehegattennachzug bei 18 Jahren liegt. "Auch bei uns in Deutschland ist ja 18 Jahre - die Volljährigkeit - in der Regel das Mindestalter für das Eingehen einer Ehe", sagte Edathy bei n-tv.
Quelle: ntv.de