Politik

Prozess wegen Islam-Hetze Wilders steht erneut vor Gericht

Der Islam ist eine "faschistische Ideologie", der Prophet Mohammed ein "Mörder und Pädophiler", der Koran schlimmer als Hitlers "Mein Kampf": Der niederländische Rechtspopulist Wilders hält mit seinem Hass auf den Islam nicht hinter dem Berg. Ein Gericht in Amsterdam versucht im zweiten Anlauf zu klären, ob diese Äußerungen strafbar sind.

Neue Richter, neuer Anlauf im Prozess gegen Gert Wilders.

Neue Richter, neuer Anlauf im Prozess gegen Gert Wilders.

(Foto: AP)

Rund drei Monate nachdem sein erster Prozess wegen mutmaßlicher Anstachelung zum Hass auf Muslime geplatzt ist, muss sich der niederländische Islamgegner Geert Wilders erneut vor Gericht verantworten. Das Verfahren wurde in Amsterdam mit neuen Richtern wiederaufgenommen. Wilders werden neben Hetze auch Diskriminierung und Beleidigung vorgeworfen, weil er den Islam als "faschistische Ideologie" und dessen Propheten als "Mörder und Pädophilen" bezeichnet sowie den Koran mit Hitlers "Mein Kampf" verglichen hat. Wilders macht geltend, er habe nichts als die Wahrheit gesagt.

Zudem wirft der 47-jährige Chef der populistischen Partei für Freiheit (PVV) der Justiz vor, einen Schauprozess gegen ihn zu führen. Vor dem Amsterdamer Bezirksgericht finde nun "der zweite Teil eines politischen Prozesses" statt, erklärte Wilders über den Internet-Kurzmitteilungsdienst Twitter. Ihm gehe es "um die Verteidigung der Meinungsfreiheit von uns allen".

Gogh-Mörder soll als Zeuge reden

Wilders und sein Verteidiger treten gewohnt provokant auf.

Wilders und sein Verteidiger treten gewohnt provokant auf.

(Foto: AP)

Rechtsanwalt Bram Moszkowicz erklärte, Wilders' Kritik am Islam sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und würde sich zudem nach Ansicht von Experten auf Fakten stützen. So hätten Sachkundige festgestellt, dass es im Koran sogar mehr Aufrufe zum Hass auf Juden gebe als in Hitlers "Mein Kampf".

Neben Korankennern möchte der Anwalt auch den islamischen Fundamentalisten Mohammed Bouyeri als "Erfahrungszeugen" befragen. Bouyeri hatte 2004 den niederländischen Regisseur und Islamkritiker Theo van Gogh auf offener Straße in Amsterdam ermordet. Er wurde dafür zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In seinem Prozess hatte Bouyeri keinerlei Reue gezeigt. Seine Befragung als Zeuge war im ersten Anlauf von den Richtern abgelehnt worden.

Richter waren befangen

Der erste Versuch, Wilders zur Rechenschaft zu ziehen, war Ende Oktober 2010 gescheitert, als eine Berufungskammer das Gericht auf Antrag der Verteidigung für befangen erklärte und die Einsetzung neuer Richter anordnete. Moszkowicz hatte erklärt, der Vorsitzende Richter habe versucht, einen Islam-Sachverständigen bei einem Essen von der Richtigkeit der Anklage zu überzeugen.

Der Befangenheitsantrag hatte Prozessbeobachter insofern verwirrt, als kurz zuvor sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch für Wilders gefordert hatte. Die umstrittenen Äußerungen des Politikers könnten zwar Muslime verletzt haben, sie erfüllten aber nicht den Tatbestand der Anstiftung zum Hass gegen Muslime oder zu deren Diskriminierung, erklärte die Anklagevertretung seinerzeit.

Wilders stützt mit seiner Partei die Minderheitsregierung in Den Haag. Das Kabinett aus Rechtsliberalen und Christdemokraten hat sich als Gegenleistung in einem Duldungsvertrag mit der PVV bereit erklärt, darauf hinzuwirken, dass die Zuwanderung muslimischer und anderer nichtwestlicher Ausländer in die Niederlande um 50 Prozent reduziert wird.

Quelle: ntv.de, dpa

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