Politik

Prozess gegen Verena Becker Wird RAF-Terroristin entlastet?

Verena Becker hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Verena Becker hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

(Foto: picture alliance / dpa)

Früher kämpfen sie gemeinsam gegen den Staat. Mittlerweile belasten sich die ehemaligen RAF-Terroristen gegenseitig. Verena Becker steht wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Buback vor Gericht. Hauptbelastungszeuge ist ihr alter Mitstreiter Peter-Jürgen Boock. Doch es gibt eine weitere Zeugin. Und die stellt Boocks Glaubwürdigkeit in Frage.

Im RAF-Prozess um den Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 35 Jahren hat die Verteidigung überraschend die ehemalige Terrorhelferin Monika Haas als Zeugin präsentiert. Die Anwälte der angeklagten Becker wollen mit der neuen Zeugin die Glaubwürdigkeit des ehemaligen RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock erschüttern.

Ein entscheidender Zeuge in dem Prozess um den Mord an Bundesanwalt Siegfried Buback: Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock.

Ein entscheidender Zeuge in dem Prozess um den Mord an Bundesanwalt Siegfried Buback: Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock.

(Foto: dapd)

Haas halte sich in der Nähe auf und sei aussagebereit, sagten die Verteidiger. Das Gericht unterbrach daraufhin die Verhandlung. Boocks Rolle in dem Prozess ist entscheidend. Denn die Anklage gegen Becker wegen Mittäterschaft am Mord an Buback am 7. April 1977 basiert zu wesentlichen Teilen auf seinen Angaben.

Der frühere Terrorist hatte im Prozess ausgesagt, er sei 1976 auf dem Weg zu einem Terrortrainingslager im Jemen von Becker begrüßt worden. In einem Ermittlungsverfahren gegen Haas hatte er hingegen gesagt, er erinnere sich deutlich daran, dass diese bei seiner ersten Ankunft in Aden auf der Terrasse des Flughafens gestanden habe. Boock verstrickt sich hier offensichtlich in Widersprüche.

Entscheidung über Buback-Attentat fiel im Jemen

Im Jemen soll sich damals die zweite Generation der RAF formiert haben. Während des Ausbildungslagers sollen sich die Terroristen demnach auf eine Ermordung Bubacks im Anschluss an ihre Rückkehr nach Deutschland festgelegt haben. Ob Becker damals im Jemen an der Planung des Attentats beteiligt war, ist daher von großer Bedeutung für Fort- und Ausgang des Prozesses. Die inzwischen 59 Jahre alte Becker ist wegen ihrer mutmaßlichen Rolle bei der Planung und Organisation des Buback-Anschlags angeklagt.

Der Sohn des Opfers, Nebenkläger Michael Buback, hält es sogar für wahrscheinlich, dass Becker unmittelbar als Schützin an dem Attentat beteiligt war - wofür die Beweisaufnahme bislang allerdings keine Anhaltspunkte gegeben hat. Die Angeklagte hat sich im Prozess noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Laut Boock sei Becker nicht direkt an dem Mordkommando beteiligt gewesen sein.

Haas war 1998 wegen ihrer Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" im Jahr 1977 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Sie soll dem palästinensischen Entführungskommando Waffen und Sprengstoff übergeben haben. Haas hat das stets bestritten.

Der Prozess hatte am 30. September 2010 im Gerichtssaal von Stuttgart-Stammheim begonnen. Wie das Oberlandesgericht mitteilte, sind ab dem 19. April die Plädoyers von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung geplant. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Quelle: ntv.de, cro/dpa

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