Im Streit um Sammelklagen Wirtschaft geht in Berufung
28.03.2001, 18:59 UhrDie deutsche Wirtschaft geht mit einer außerordentlichen Berufung gegen die Entscheidung der New Yorker Bundesrichterin Shirley Kram vor, die Sammelklage von NS-Zwangsarbeitern gegen deutsche Banken nicht abzuweisen. Dies kündigte der Leiter der Rechtsgruppe der Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft, Michael Kohler, in Berlin an. "Wir sind uns völlig klar, dass Zeit ganz wesentlich ist angesichts des Alters der Opfer."
" Die Wirtschaft schließt sich damit den amerikanischen Opferanwälten an, die bereits eine Berufung eingelegt haben. Die Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter ist wegen der umgeklärten Rechtsfälle in den USA ins Stocken geraten.
Eine US-Richterin hatte es Anfang März abgelehnt, Klagen von NS-Opfern gegen deutsche Banken abzuweisen. Diese Abweisung sei jedoch Voraussetzung für den von der Wirtschaft geforderten Rechtsfrieden, mit dem auch die Zahlungen an die Opfer beginnen wurden.
Die Richterin hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass durch eine Abweisung der Klage Ansprüche von Opfern bei österreichischen Banken nicht erfüllt würden. Die deutschen Banken argumentieren dagegen, diese Ansprüche seien durch völkerrechtliche Verträge erledigt.
Quelle: ntv.de