Politik

"Bund macht sich schlanken Fuß"Wirtschaftsweiser Truger nennt Warkens Pflege-Plan einen "Kürzungshammer"

05.06.2026, 12:02 Uhr b58b01e6-b3b2-4108-ace9-39b8c6dbd390Interview: Hubertus Volmer
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vor einer Sitzung des Kabinetts in Berlin. Ihr Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit anderen Ministerien. (Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler)

Der Wirtschaftsweise Achim Truger sieht die Belastungen bei der geplanten Pflegereform höchst ungleich verteilt. Mit den Maßnahmen, die im gestern vorgelegten Referentenentwurf enthalten seien, würden die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter steigen. "In der Folge wird auch die Sozialhilfequote weiter ansteigen." Truger kritisiert: "Dem Ziel konstanter Beitragssätze wird alles untergeordnet."

ntv.de: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant für ihr Pflegeneuordnungsgesetz einen Mix aus Einsparungen und Mehreinnahmen. Würden Sie sagen, dass die Härten gerecht verteilt sind?

Achim Truger: Wenn man auf die eingesparten Summen schaut, machen die Mehreinnahmen ungefähr ein Viertel aus, die Kürzungen drei Viertel. Über eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze gibt es Belastungen für Besserverdiener, auch die Kinderlosen sollen etwas stärker belastet werden. Wer gar nicht belastet wird, aber deutlich stärker belastet werden müsste, das ist der Bund. Gleichzeitig wird der Kürzungshammer rausgeholt.

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Prof. Dr. Achim Truger lehrt Sozioökonomie an der Universität Duisburg-Essen und ist Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - also einer der fünf Wirtschaftsweisen. (Foto: picture alliance / ABBfoto)

Muss man nicht Einschnitte hinnehmen, um das System nicht zu überlasten?

Ich würde es anders sehen: Der Bund entzieht sich seinen Verpflichtungen. Die Arbeitgeber sind fein raus, weil ihre Beiträge kaum steigen. Alle anderen verlieren: die Kommunen, weil sie künftig mehr Hilfe zur Pflege finanzieren müssen. Außerdem die Versicherten, die in Zukunft wahrscheinlich mehr Eigenvorsorge leisten müssen. Für viele Pflegebedürftige werden Leistungen gekürzt. Nicht zuletzt geht diese Reform zu Lasten der Beschäftigten, da die Tarifbindung in der Pflege für vier Jahre ausgesetzt werden soll. Das alles sind heftige Kürzungen - nur nicht für die Arbeitgeber und den Bund. Der macht sich einen schlanken Fuß.

Im Frühjahrsgutachten haben Sie im Kapitel über die Pflegeversicherung ein Sondervotum abgegeben. Die von Ihren Kolleginnen und Kollegen vorgeschlagenen Maßnahmen haben Sie "ziemlich radikal" genannt. Wie radikal finden Sie den Referentenentwurf?

Manche der Kürzungen im Referentenentwurf sind sogar noch radikaler als die Vorschläge meiner Kolleginnen und Kollegen. Ich halte das für eine gewaltige Zielverschiebung.

Eine Zielverschiebung?

Das ursprüngliche Ziel der Pflegeversicherung war, zu vermeiden, dass die Menschen im Regelfall "Hilfe zur Pflege" in Anspruch nehmen müssen - also in die Sozialhilfe fallen, wenn sie im Pflegeheim sind. Dieses Ziel rückt in weite Ferne. Mit den Maßnahmen, die im Referentenentwurf enthalten sind, werden die Eigenanteile weiter steigen. In der Folge wird auch die Sozialhilfequote weiter ansteigen. Dem Ziel konstanter Beitragssätze wird alles untergeordnet.

Ist es denn nicht richtig, dass der Beitragssatz nicht steigen soll?

Wer so weitreichende Kürzungen vornehmen will, braucht eine gute Begründung. Sowohl bei meinen Kollegen als auch bei der Bundesregierung hat die Stabilisierung der Beitragssätze oberste Priorität. Das ist gesamtwirtschaftlich aber gar nicht begründet. Im Gutachten haben wir uns ausführlich mit dieser Frage befasst. Mit dem Ergebnis: Ja, ein Anstieg der Beitragssätze hätte negative Konsequenzen - aber nur sehr moderate. Selbst eine Verdreifachung des Pflegeversicherungsbeitrags, also ein Anstieg um etwa sieben Prozentpunkte, würde nach zehn Jahren bedeuten, dass das Bruttoinlandsprodukt um ein halbes Prozent niedriger ausfiele, maximal um 0,9 Prozent. Das wäre ein Wachstumsverlust von weniger als 0,05 Prozentpunkten, höchstens 0,1 Prozentpunkte pro Jahr. Das wäre spürbar. Aber es ist nicht so gigantisch, dass man dafür so radikal einschneiden müsste.

Sie plädieren jetzt aber nicht für eine Verdreifachung des Pflegeversicherungsbeitrags?

Nein, natürlich nicht. Das ist nur eine Beispielrechnung, um zu zeigen, dass ein moderater Anstieg verkraftbar wäre.

Wie hoch könnte der Beitragssatz für die Pflege aus Ihrer Sicht steigen?

Ich hielte es für keinen Beinbruch, wenn der Beitragssatz perspektivisch um zum Beispiel 0,5 oder einen Prozentpunkt steigt, wenn man im Gegenzug die Sozialhilfequote senken kann.

Sie gehen davon aus, dass die Sozialhilfequote durch die im Referentenentwurf geplanten Maßnahmen steigt?

Ja, eindeutig. Auch der Entwurf geht von steigenden Sozialhilfeausgaben der Kommunen aus. Dabei ist eigentlich für 2028 eine kräftige Anhebung der Leistungssätze geplant. Dadurch sollte die angefallene Inflation ausgeglichen werden, denn die Leistungssätze sind seit dem 1. Januar 2025 nicht gestiegen, obwohl die Pflege insgesamt teurer geworden ist. Diese Anhebung soll jetzt einfach gestrichen werden.

Moment: Der Referentenentwurf sieht doch eine jährliche Dynamisierung auf Basis der Inflationsrate vor, also eine Erhöhung der Leistungsbeträge ab 2028.

Ja, ab Juli 2028 wird die jährliche Inflation ausgeglichen, dafür lässt man aber die kumulierte Inflation der Jahre 2025 bis 2027 einfach unter den Tisch fallen. Das ist 2028 insgesamt eine kräftige Kürzung von über 4 Milliarden Euro!

Für Menschen in der stationären Pflege soll der sogenannte Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt, gestreckt werden. Ist das aus Ihrer Sicht vertretbar?

Der Leistungszuschlag soll eigentlich die Belastung durch die Eigenanteile vermindern. Jetzt sollen die Stufen, in denen dieser Leistungszuschlag erhöht wird, jeweils über ein halbes Jahr gestreckt werden. In der Praxis fällt der Leistungszuschlag dadurch deutlich geringer aus. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen also weiter. Auch das wird zu einer steigenden Sozialhilfequote führen.

Monika Schnitzer, die Vorsitzende des Sachverständigenrats, sagt, der Leistungszuschlag sei "nicht zielgenau, weil keine Einkommens- und Vermögensprüfung durchgeführt wird". Ist es nicht tatsächlich problematisch, eine Unterstützung zu gewähren, ohne zu prüfen, ob sie benötigt wird?

Es ist eben eine Versicherungsleistung. Wenn Sie eine Operation benötigen, prüft die Krankenkasse ja auch nicht, ob Sie vorher noch schnell Ihr Haus verpfänden könnten. Auch wenn die Pflegeversicherung nur eine Teilversicherung ist, sollen die Menschen doch nicht so überfordert werden, dass am Ende über die Hälfte der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen in die Sozialhilfe fällt.

Eine weitere Leistung ist der Entlastungsbeitrag, den alle Pflegebedürftigen bekommen, die zu Hause gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 soll dieser Entlastungsbetrag künftig entfallen. Halten Sie das für eine zumutbare Härte? Ihre Kollegen hatten im Frühjahrsgutachten für eine komplette Abschaffung plädiert.

Gegen die Abschaffung des Entlastungsbetrags habe ich mich in meinem Votum nicht gewendet, der ist wirklich wenig zielgenau. So wie es jetzt geplant ist, finde ich es sogar besser: Eine Hälfte der Einsparungen soll für Vorsorge und für Unterstützung im Alltag verwendet werden. Das halte ich für sinnvoll.

Und schließlich sollen die Pflegekassen künftig weniger Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen. Auch sinnvoll?

Das ist eine der ziemlich plumpen Kürzungsmaßnahmen in diesem Referentenentwurf. Die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekassen hat ja einen Sinn: Pflegende Angehörige sollen entlastet werden, und es soll einen Anreiz geben, die Pflege zu übernehmen. Wenn das eingeschränkt wird, erzielt man genau den gegenteiligen Effekt. Das ist keine kluge Maßnahme.

Verbände fordern seit Jahren, dass der Bund die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt.

Ich gehöre zu jenen, die das für richtig halten. Es gibt aber auch die Gegenposition. Interessant finde ich, dass der Referentenentwurf sich für keine der beiden Seiten entscheidet, sondern die Rentenbeiträge einfach kürzt. Das ist wirklich der schlechteste aller möglichen Wege.

Wenn Sie zwei Maßnahmen aus dem Referentenentwurf streichen und zwei neue Maßnahmen hinschreiben könnten, welche wären das?

Mein Plädoyer wäre eine Rückkehr zum ursprünglichen Ziel: ein Abrutschen von Pflegebedürftigen in die Sozialhilfe zu verhindern. Das würde auch die Kommunen entlasten, die finanziell ohnehin am Limit sind. Deshalb würde ich den Leistungszuschlag auf keinen Fall in der vorgesehenen Form kürzen. Den vierjährigen Verzicht auf die Tarifbindung würde ich auf jeden Fall rausnehmen. Wenn der Bund dann noch seinen Pflichten nachkommt und die beitragsfremden Leistungen übernimmt, zudem die Schulden aus der Corona-Pandemie bezahlt, dann hätte man ein besseres Paket mit einem nur geringen Anstieg der Beitragssätze.

Die Corona-Schulden?

Aus der Zeit der Corona-Pandemie hat der Bund noch immer Schulden bei der Pflegeversicherung, per Saldo knapp 6 Milliarden Euro. Der Sozialverband VdK bereitet derzeit Musterklagen vor, um zu erreichen, dass das Geld zurück in die Pflegeversicherung fließt. Es wäre nur eine einmalige Summe, den Pflegekassen würde das aber enorm helfen.

Mit Achim Truger sprach Hubertus Volmer

Quelle: ntv.de

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