Vorwurf der Vorteilsnahme gegen Ex-Bundespräsident Wulff muss vor Gericht
27.08.2013, 10:06 Uhr
Ex-Bundespräsident Christian Wulff.
(Foto: REUTERS)
Alt-Bundespräsident Christian Wulff muss sich vor Gericht wegen Vorteilsnahme verantworten. Einen Deal mit dem Landgericht Hannover hatte er abgelehnt, sodass er im April angeklagt wurde. Der Prozess beginnt noch in diesem Jahr.
Alt-Bundespräsident Christian Wulff muss vor Gericht. Das ehemalige Staatsoberhaupt muss sich vor dem Landgericht Hannover wegen Vorteilsnahme verantworten. Per Pressemitteilung bestätigte das Gericht am Vormittag entsprechende Medienberichte.
Demnach soll der Prozess am 1. November beginnen. Bereits am Wochenende hatte es entsprechende Berichte in den Medien gegeben. Auch der Berliner Filmproduzent David Groenewold wird mitangeklagt. Zunächst sind 16 Verhandlungstage angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff am 12. April wegen Bestechlichkeit angeklagt. Einen Deal hatten der Ex-Bundespräsident und der Filmproduzent seinerzeit abgelehnt. Für eine Beendigung des Verfahrens hatte die Staatsanwaltschaft von Wulff 20.000 Euro und von Groenewold 30.000 Euro verlangt. "Die Kammer hält nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens den Angeklagten Wulff nur der Vorteilsannahme nach § 331 des Strafgesetzbuches (...) für hinreichend verdächtig", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Kostenübernahme bei Oktoberfestbesuch
Bei den Vorwürfen gegen Wulff geht es um einen Oktoberfest-Besuch mit Hotelübernachtung im Jahr 2008, dessen Kosten Groenewold zum Teil übernommen haben soll. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, beim damaligen Siemens-Chef Peter Löscher für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben, was Wulff später auch tat. Als Bundespräsident war Wulff im Februar 2012 zurückgetreten.
Während die Anwälte Wulffs zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen waren, reagierten die Verteidiger Groenewolds enttäuscht. "Die Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat", sagte Rechtsanwalt Bernd Schneider. Ursprünglich hatte der Vorwurf der Bestechlichkeit im Raum gestanden.
Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Wulff-Affäre. Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war dieser einen Tag später vom Amt des Staatsoberhauptes zurückgetreten.
Quelle: ntv.de, vpe/dpa