Politik

"Ich würde es begrüßen, wenn ..." Wulff warb für Groenewold

Wulff spricht an der Bocconi-Universität in Mailand.

Wulff spricht an der Bocconi-Universität in Mailand.

(Foto: dpa)

Während ein Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags zur Aufklärung der Vorwürfe gegen Bundespräsident Wulff immer wahrscheinlicher wird, treten weitere Details über die kritisierte Nähe des ehemaligen Ministerpräsidenten zu Unternehmern seines Bundeslandes zutage.

Bundespräsident Christian Wulff hat offenbar 2005 auf einem Empfang für die Firma des Filmunternehmers David Groenewold geworben. Wie der NDR berichtete, forderte der damalige niedersächsische Ministerpräsident anlässlich des Deutschen Filmfests am 7. Juli 2005 in Berlin mehr staatliche Unterstützung für den deutschen Film. Auf diesem Empfang habe Wulff auch ausdrücklich den Medienfonds German Film Productions von Geschäftsführer Groenewold erwähnt.

Wulff sagte damals nach NDR-Angaben vor mehr als 170 Gästen aus der Filmwirtschaft, dass er es begrüßen würde, "wenn es eine Regelung gäbe, die Investoren Anreize bietet, um Privatkapital zielgerichtet in deutsche Produktionen zu lenken". Der Film "Das Wunder von Lengede" zeige, dass "wir in Niedersachsen gute Erfahrungen mit dem Fonds German Film Productions" gemacht haben.

Staatsbesuch: Christian und Bettina Wulff küssen sich auf dem Flughafen von Mailand.

Staatsbesuch: Christian und Bettina Wulff küssen sich auf dem Flughafen von Mailand.

(Foto: dpa)

Wulff steht seit Wochen in der Kritik, vor allem wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern. Zuletzt sorgte ein Luxus-Kurzurlaub des ehemaligen CDU-Vize auf Sylt für Schlagzeilen, den anfangs Groenewold bezahlt hatte. Auch eine von der damaligen Wulff-Regierung in Niedersachsen gewährte Landesbürgschaft in Höhe von mehreren Millionen Euro an Groenewold hatte für Kritik gesorgt.

Auch Grüne wollen U-Ausschuss

Derweil haben sich nach den Linken nun auch die Grünen im niedersächsischen Landtag für einen Untersuchungsausschuss gegen Wulff ausgesprochen. Zudem forderten sie den ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten auf, sich selbst beim Staatsgerichtshof anzuzeigen, sagte Fraktionschef Stefan Wenzel in Hannover.

Wenzel: Wulff hat die Chance vertan, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.

Wenzel: Wulff hat die Chance vertan, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.

(Foto: picture alliance / dpa)

"Da er selbst bislang jeden Rechtsverstoß bestreitet, müsste er dem Verfahren mit großer Gelassenheit entgegensehen", betonte Wenzel. Der Antrag zur Selbstanzeige sei am Dienstag eingereicht worden, der Antrag für den Ausschuss solle im März folgen. Ausschuss und Selbstanzeige seien zwei unabhängige Möglichkeiten, die vielen im Raum stehenden Rechts- und Verfassungsverstöße Wulffs aufzuklären, sagte Wenzel. Auch die Linken wollen einen Untersuchungsausschuss.

Stimmen der SPD notwendig

Für die Einsetzung des Ausschusses müssen mindestens 31 der 152 Abgeordneten stimmen. Linke und Grüne haben gemeinsam 22 Sitze. Um das Gremium erfolgreich zu etablieren, sind auch die Stimmen der SPD-Fraktion nötig. Diese hat sich bislang noch nicht positioniert. Sie will aber am kommenden Dienstag am Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsklage gegen Wulff wegen Verletzung der Auskunftspflicht und Täuschung des Parlaments einreichen.

Wulff sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt - von der Inanspruchnahme eines günstigen Privatkredits über kostenlose Urlaube bei Unternehmern und billiges Autoleasing bis zur staatlichen Finanzierung von Lobby-Veranstaltungen. Dies fällt vor allem in Wulffs Zeit als Regierungschef in Niedersachsen zwischen 2003 und 2010.

Aufhebung der Immunität noch in der Schwebe

Eine Entscheidung über einen möglichen Antrag auf Aufhebung der Immunität Wulffs hat die Staatsanwaltschaft Hannover bislang noch nicht getroffen. "Wir prüfen mit großer Ernsthaftigkeit, jedoch ergebnisoffen", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel. Für den Bundespräsidenten gilt die gleiche Immunitätsregelung wie für Abgeordnete. Strafrechtlich verfolgt werden dürfen beide nur, wenn der Bundestag dies genehmigt.

Quelle: ntv.de, dpa

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