Nie wieder "Heß-Gedenkmarsch" Wunsiedel wehrt sich erfolgreich
25.06.2008, 18:37 UhrDie umstrittene Strafrechtsverschärfung für Neonazi-Aufmärsche ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es bestätigte damit zugleich ein Verbot einer Kundgebung zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel.
Das Landratsamt Wunsiedel hatte sein Verbot auf den ergänzten Volksverhetzungs-Paragrafen 130 gestützt. Nach der Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer öffentlichen Versammlung die Würde der NS-Opfer verletzt sowie nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt. Mit Verweis auf dieses seit April 2005 geltende Gesetz hatte das Landratsamt Wunsiedel im Juni 2005 den Neonazi-Aufmarsch in der 10.000-Einwohner-Stadt verboten, in der Heß nach seinem Tod am 17. August 1987 begraben ist.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigten das Verbot und wiesen die Klage des mehrfach vorbestraften Neonazi-Anwalts Jürgen Rieger ab.
Quelle: ntv.de