Politik

Gesundheitsreform in Kraft Zahlreiche Änderungen

Nach einjährigen Verhandlungen zwischen Union und SPD sind jetzt erste Teile der Gesundheitsreform in Kraft getreten. Damit werden die Leistungen für gesetzlich Versicherte ausgeweitet, Krankenkassen können neue Wahltarife anbieten. Nichtversicherte, die früher gesetzlich versichert waren, können sofort wieder in ihre alte Kasse zurück. "Jeder ist künftig gegen das Risiko Krankheit versichert. Das ist ein großer sozialpolitischer Fortschritt", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in Berlin. Gesundheit bleibe bezahlbar, betonte sie und bat um Unterstützung bei der Umsetzung der Reform.

Bundestag und Bundesrat hatten das zentrale Reformvorhaben der großen Koalition im Februar gebilligt. Bedeutende Teile der Reform wie der Gesundheitsfonds starten allerdings erst Anfang 2009.

Bereits jetzt ausgeweitet werden die Leistungen der Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss künftig mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings wird nicht mehr bezahlt. Zudem werden Kliniken mit der Gesundheitsreform für ambulante Behandlungen geöffnet.

Unter den Wahltarifen, die die Kassen nun anbieten können, sind etwa Selbstbehalt- oder Rückerstattungstarife sowie Tarifmodelle, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Laut "Focus" können aber zunächst nur 15 Kassen derartige Tarife anbieten, darunter vor allem Allgemeine Ortskrankenkassen. 24 andere Kassen hätten bis Ende März nicht die notwendigen Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden erhalten, hieß es.

Der Gesundheitsfonds als zentrale Beitragsammelstelle kommt erst 2009. Von diesem Zeitpunkt an gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Zudem greift dann eine Pflicht zur Krankenversicherung: Die 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen also in die gesetzlichen und privaten Kassen zurückkehren. Ein Recht auf Rückkehr haben ehemals gesetzlich Versicherte ohne Schutz ab sofort und ehemals Privatversicherte ohne Schutz vom 1. Juli an. Von 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Quelle: ntv.de

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