Politik

Zeit fürs Kind statt BürokratieBundesregierung beschließt automatisches Kindergeld ab 2027

18.03.2026, 17:36 Uhr
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Duesseldorf-07-06
Die Automatisierung erfolgt zunächst bei Familien mit einem älteren Kind. (Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Nach der Geburt eines Kindes bekommen Eltern Post von der Bundesagentur für Arbeit: Es geht um den Antrag auf Kindergeld. Dieser soll nun wegfallen und Familien von Bürokratie entlasten. Doch die Erleichterung gilt nicht für alle.

Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt eines Kindes automatisch ausgezahlt werden, ohne dass die Eltern es beantragen müssen. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, mit dem bürokratische Hürden für Familien abgebaut werden sollen. Dies sei "eine große Entlastung für Familien in der Zeit nach der Geburt, ein wichtiger Baustein für Bürokratieabbau und ein weiterer Schritt hin zu einem modernen Staat", erklärte das SPD-geführte Bundesfinanzministerium.

Das Finanzministerium rechnet damit, dass im Jahr 300.000 Anträge wegfallen. "Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist. Auf dem Weg dahin sind wir heute wieder einen Schritt weitergekommen", sagte Finanzminister Lars Klingbeil. "Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen."

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. Im vergangenen Jahr wurden für rund 17,6 Millionen Kinder insgesamt 55,32 Milliarden Euro ausgezahlt. Das neue Verfahren ohne Antrag soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben. Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen.

Ausnahmen von Erleichterung

Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Außerdem müssen die Behörden die Kontoverbindung (IBAN) kennen. Diese kann man bereits heute entweder über die Bank oder über das Steuerportal Elster melden. Für kompliziertere Kindergeld-Fälle bleibt es vorerst beim Antrag. Zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Die antragslose Auszahlung des Kindergelds ist im Koalitionsvertrag vereinbart und entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Mit der Gesetzesänderung wird das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt. Demnach müssen Daten gegenüber den Behörden nur einmal angegeben werden.

Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärte, die Bundesregierung wolle den Sozialstaat transparenter, effizienter und bürgernäher machen. "Als erste der von der Sozialstaatskommission dazu vorgeschlagenen Maßnahmen setzen wir nun das antragslose Kindergeld um." Gerade junge Eltern hätten oft alle Hände voll zu tun und keine Zeit für bürokratische Verfahren. "Mit dem antragslosen Kindergeld entlasten wir sie."

Lob und Hoffnung

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser, erhofft sich von der Neuerung vor allem einen Schub für Ostdeutschland, denn besonders dort würden "aktuell immer weniger Kinder geboren". Daher sei im Osten, "wo auch die Wege zur Verwaltung häufig weit sind", weniger Bürokratie für Familien nötig.

Der Sozialverband Deutschland lobte den Beschluss als "guten ersten Schritt" beim Bürokratieabbau. "Aus unserer Sicht wird zu wenig unternommen, damit Sozialleistungen bei den Menschen ankommen, die sie unbedingt brauchen", sagte Verbandschefin Michaela Engelmeier den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Wer im bisherigen Leben wenig Erfahrungen mit Behörden gehabt habe, für den sei es besonders schwierig, eigene Ansprüche wahrzunehmen.

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es wird monatlich als Steuervergütung von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Seit dem Jahr 2024 ist es Eltern bereits möglich, vorausgefüllte Anträge für das Kindergeld zu nutzen. Dazu erhalten sie nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: ntv.de, mwa/AFP/dpa/rts

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