Düsseldorfer Terrorgruppe Zelle wurde aus Pakistan gelenkt
06.05.2011, 08:55 Uhr
Nach dem Haftprüfungstermin im Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird eines der drei mutmaßlichen Al-Kaida Mitglieder zu einem Hubschrauber gebracht.
(Foto: dpa)
Die Düsseldorfer Zelle ist offenbar von oberster Al-Kaida-Stelle gesteuert worden. Der Libyer Rahman, der mit dem Kopf der Zelle in Kontakt stand, wird von den USA mit Kopfgeld von einer Million Dollar gesucht.
Die mutmaßliche Terrorzelle in Düsseldorf ist offenbar von dem hochrangigen Al-Kaida-Aktivisten Attija Abd el Rahman von Pakistan aus gesteuert worden. Dies hätten die Ermittlungen von Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft ergeben, berichtet der "Spiegel". Dem Bericht zufolge wandte sich Rahman vor Monaten an den Marokkaner Abdeladim el-K., der als Kopf der Zelle gilt. Später hätten die Düsseldorfer offenbar den Kontakt verloren. Weitere Versuche von K., mit Rahman zu kommunizieren, seien gescheitert.
Der Libyer Rahman gilt laut "Spiegel" als Mitglied der Führungsspitze von Al-Kaida. In den USA sei auf ihn ein Kopfgeld von einer Million Dollar ausgesetzt. Er soll sich Osama bin Laden bereits in den achtziger Jahren angeschlossen haben. Ende April hatte die Bundesanwaltschaft nach längerer Beobachtung drei mutmaßliche Terroristen festnehmen lassen, die einen Bombenanschlag auf den öffentlichen Nahverkehr einer deutschen Großstadt geplant haben sollen. Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft, aus denen der "Spiegel" zitierte, hatten die mutmaßlichen Aktivisten in Düsseldorf Probleme mit dem Zünder ihrer Bombe.
Friedrich preist Passagierdaten

Sucht und findet Argumente für die Datenübermittlung: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich.
(Foto: REUTERS)
Der Düsseldorfer Terrorzelle sind die Sicherheitsbehörden durch die Auswertung von Passagierdaten auf die Spur gekommen. "Von amerikanischer Seite sind wir unter anderem auf das auffällige und ungewöhnliche Reiseverhalten der Verdächtigen hingewiesen worden", sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) der "Rheinischen Post". Die Flugpassagierdaten seien "ein wichtiges Element für diesen Fahndungserfolg" gewesen.
Seit 2003 übermitteln die EU-Länder den US-Diensten Namen und weitere Details von Fluggästen, die zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern verkehren. "Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass die Hinweise der Nachrichtendienste nicht zufällig zustande kommen, sondern auf der systematischen Auswertung rechtsstaatlicher Fahndungsmöglichkeiten beruhen", hob Friedrich hervor. Das gelte ebenfalls für die bald zur Verlängerung anstehenden Anti-Terrorgesetze. Noch ist jedoch umstritten, ob die am Jahresende auslaufenden zusätzlichen Befugnisse der Behörden weiterhin nötig sind.
Quelle: ntv.de, dpa/AFP