Politik

Zweiter Tag des NSU-Prozesses Zschäpe nennt nicht einmal ihren Namen

Am Dienstag mit Zopf statt mit offenen Haaren: Zschäpe im Gespräch mit ihrem Anwalt.

Am Dienstag mit Zopf statt mit offenen Haaren: Zschäpe im Gespräch mit ihrem Anwalt.

(Foto: AP)

Der zweite Verhandlungstag des NSU-Prozesses folgt dem gleichen Muster wie der erste: Mit Anträgen verhindern die Anwälte der Angeklagten, dass die Klageschrift verlesen wird. Zschäpe-Anwalt Heer hätten den Prozess lieber in Bonn als in München geführt - im ehemaligen Bundestag.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bleibt vor Gericht bei ihrem Schweigen. "Sie wird keine Angaben zur Person machen", sagte ihr Verteidiger Wolfgang Heer vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG).

Die 38-Jährige soll mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) gebildet haben. Der Terrorzelle werden die Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleingewerbetreibenden und einer deutschen Polizistin zur Last gelegt. Zschäpe ist der Mittäterschaft angeklagt - ihr droht lebenslange Haft.

Auch am zweiten Verhandlungstag kam der Prozess nur schleppend voran. Die Zschäpe-Verteidiger verzögerten mit immer neuen Anträgen bis zum frühen Nachmittag die Verlesung der Anklageschrift. Das Gericht lehnte die Anträge der Anwälte nach internen Beratungen allerdings ab.

Anwälte forderten Neustart

Zschäpe-Verteidiger Heer hatte unter anderem gefordert, den Prozess komplett auszusetzen und einen größeren Saal zu suchen. Zur Begründung verwies er vor allem darauf, dass das Gebot der Öffentlichkeit wegen des begrenzten Platzangebots nicht erfüllt sei.

Zschäpes Verteidiger werfen dem Gericht vor, dass es nicht auch außerhalb Münchens nach einem geeigneten Saal gesucht habe. Beispielhaft nannte Heer das World Conference Center in Bonn, den früheren Sitz des Deutschen Bundestags. Sollte das Gericht seinem Antrag nicht stattgeben, beantragte der Verteidiger, Generalbundesanwalt Harald Range hierzu als Zeugen zu vernehmen.

"Nicht jeder Interessierte muss Zutritt finden"

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Grundsatz der Öffentlichkeit bedeute nicht, "dass immer und unter allen Umständen jeder Interessierte Zutritt finden muss", sagte er zur Begründung der Ablehnung. Das Gebot werde nicht verletzt. Die Münchner Richter wiesen außerdem einen Antrag der Zschäpe-Verteidiger ab, der sich auf die Ablehnung von Bundesanwälten bezog, die die Anklage in dem Verfahren vertreten.

Angesichts der Anträge und der daraus resultierenden Unterbrechungen und Verzögerungen hatte der Anwalt der Familie eines NSU-Opfers, Thomas Bliwier, bereits am Morgen seinerseits einen Antrag gestellt, endlich die Anklage gegen Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten zu verlesen. Das Gericht könne dies anordnen.

Bereits am ersten Prozesstag am Montag vergangener Woche hatten die Anwälte der Angeklagten mit Befangenheitsanträgen gegen drei Richter verhindert, dass die Anklage verlesen werden konnte. Diese Anträge waren in der Zwischenzeit abgelehnt worden. Auch am Dienstag gab es an der scharfe Kritik an der Taktik der Verteidiger.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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