Politik

Streichen bei Alg-II-Empfängern Zuschuss für Geringverdiener

Die Bundesregierung will mit einer neuen staatlichen Sozialleistung Kinderarmut bekämpfen und Geringverdiener besserstellen. Das schreibt der "Spiegel" unter Berufung auf Grundzüge eines entsprechenden Konzepts aus dem Arbeits-, Finanz-, Familien- und Bauministerium. Im Arbeitsministerium hieß es am Samstag, es gebe noch keine abschließenden Festlegungen.

Nach Angaben des "Spiegel" sollen Alleinstehende, die zwischen 800 und 1.300 Euro verdienen, einen gestaffelten Lohnzuschuss von maximal 20 Prozent des Bruttolohns erhalten. Für Paare lägen die Einkommensgrenzen entsprechend höher. Eltern mit geringem Einkommen erhielten je nach Verdienst einen weiteren Zuschuss pro Kind von maximal 140 Euro.

Um die Ausgaben für den sogenannten Erwerbstätigen- und Kinderzuschuss einzudämmen, solle der Kreis der Berechtigten in Grenzen gehalten werden. Die neue Leistung bekomme nur, wer mindestens 30 Stunden in der Woche arbeitet. Geringverdiener, die neben ihrem Lohn zu hohe Zusatzeinkünfte aus Renten, Zinsen oder Unterhaltszahlungen beziehen, sollen keine Hilfen erhalten.

Freibetrag für Alg-II-Empfänger wird gesenkt

Zugleich wolle die Regierung die Förderung für jene Arbeitslosengeld-II-Bezieher einschränken, die daneben eine gering entlohnte Teilzeitstelle oder einen Minijob haben. Der Freibetrag von 100 Euro, den heute jeder Arbeitslosengeld-II-Empfänger anrechnungsfrei hinzuverdienen darf, solle deutlich gesenkt werden. Die Kosten des Modells beliefen sich auf rund 800 Millionen Euro. Der Betrag solle auf den Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit aufgeteilt werden.

Der Sprecher des Arbeitsministeriums, Stefan Giffeler, sagte auf Anfrage, das Konzept sei noch in Arbeit. Es gehe um einen Erwerbstätigenzuschuss, mit dem Menschen aus der Hilfsbedürftigkeit herausgehalten oder herausgeholt werden sollten einschließlich einer Kinderkomponente. Das Kabinett hatte auf seiner Klausur in Meseberg beschlossen, im September ein Gesamtkonzept vorzulegen.

Quelle: ntv.de

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