Gesetzentwurf zu Terrorlagern Zypries unter Beschuss
21.04.2008, 17:49 UhrBundesjustizministerin Brigitte Zypries ist wegen ihres Gesetzentwurfes zur Bestrafung von Ausbildung in Terrorlagern unter Beschuss geraten. Union, FDP und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichneten ihre Pläne als untauglich.
Es werde schwierig genug sein, einem Verdächtigen die Ausbildung in einem Terrorlager nachzuweisen, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. Zypries mache darüber hinaus aber zur Bedingung, dass der Verdächtige mit seinem Wissen tatsächlich einen Anschlag begehen wolle. "Das wird in den meisten Fällen nicht zusammen beweisbar sein, und dann wird es allmählich unpraktikabel", kritisierte der GdP-Chef.
"Allein die Tatsache einer Ausbildung in einem Terrorlager muss für die Bestrafung reichen", forderte Freiberg. Schon dies stelle die Ermittler vor Schwierigkeiten, da Informationen über Terrorcamps in Regionen wie Pakistan meist nur vom Geheimdienst kämen.
Auch der Innenexperte der Union, Wolfgang Bosbach, nannte die Pläne der SPD-Ministerin wenig praxistauglich. "Wir sollten uns davor hüten, reine Symbolpolitik zu machen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Wenn Besuchern eines Terrorcamps die Absicht eines späteren Anschlags nachgewiesen werden müsse, werde die Strafvorschrift in der Praxis kaum eine Rolle spielen. Darüber werde mit der SPD noch zu verhandeln sein.
Bei der Opposition stieß der Gesetzentwurf ebenfalls auf Kritik. Die Liberalen sprachen von einer "Placebo-Gesetzgebung", die zur Lösung der Probleme ungeeignet sei. "Ohne Mitwirkung der Nachrichtendienste wird sich ein Tatnachweis schwer feststellen lassen", bemängelte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen. Damit stelle sich die Frage der gerichtlichen Verwertbarkeit der Erkenntnisse.
Zypries hatte den in der Regierung abgestimmten Entwurf am Montag zur Stellungnahme an die Länder verschickt. Wer sich in einem Terrorlager für Anschläge ausbilden lässt, soll danach künftig mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Gleiche gilt für Verdächtige, die Sprengstoff herstellen oder sich Chemikalien und Bauteile für eine Bombe verschaffen. Die Strafe droht den Verdächtigen allerdings nur dann, wenn sie mit ihrem Wissen tatsächlich einen Anschlag verüben wollen. Kann ihnen dies nicht nachgewiesen werden, bleibt etwa der Besuch eines Terrorcamps straflos.
Außerdem will die Ministerin die Bestrafung von Extremisten erleichtern, die Anleitungen zum Bombenbau ins Internet stellen oder sie sich dort herunterladen. Ihnen drohen künftig drei Jahre Haft.
Quelle: ntv.de