Europa ohne Binnengrenzen Das Schengener Abkommen
12.05.2011, 13:23 UhrSeit rund 25 Jahren ist das Schengener Abkommen in Kraft. Es sieht die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor und gleicht Visa- und Einreise-Bestimmungen für Kurzaufenthalte an.
Das Schengener Abkommen ist im Juni 1985 in der luxemburgischen Stadt Schengen von Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet worden. Diese Staaten wollten die Reisefreizügigkeit ihrer Bürger fördern und die Binnengrenzen zugunsten einer gemeinsamen Außengrenze abschaffen. In Kraft trat das Abkommen erst zehn Jahre später. Damit fielen in der Keimzelle des sogenannten Schengener Raums die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten weg.
Der Schengener Raum wurde schrittweise auf fast alle EU-Mitglieder ausgeweitet. Italien unterzeichnete das Abkommen 1990, Spanien und Portugal 1991, Griechenland 1992 und Österreich 1995. Dänemark, das nun die Grenzkontrollen wieder einführen will, trat dem Abkommen zusammen mit Finnland und Schweden 1996 bei. 2007 folgten die osteuropäischen Länder Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und Slowakei. Die Schweiz kam ein Jahr später als assoziiertes Land hinzu.
Kern des Abkommen ist die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Außerdem haben sich die Mitgliedsstaaten auf gemeinsame Richtlinien geeinigt, in denen der Grenzübertritt an den Außengrenzen geregelt ist. Die Schengen-Staaten haben auch ihre Visa- und Einreise-Bestimmungen für Kurzaufenthalte angeglichen. Verbessert wurde auch die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. So dürfen Fahnder grenzüberschreitend Verdächtige beschatten.
Die wichtigste Maßnahme zum Ausgleich für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen ist das Schengener Informationssystem (SIS). Es handelt sich dabei um eine Datenbank für die Fahndung nach Personen und Gegenständen. Straßburg ist Sitz der SIS-Zentrale; sie bildet die Verbindungsstelle zu den nationalen Behörden. Derzeit sind fünfzehn Schengen-Staaten angeschlossen.
Quelle: ntv.de, rts