Dossier

Stichwort Altersteilzeit

Die SPD will flexiblere Übergänge in den Ruhestand ermöglichen. Neben der fortgesetzten Förderung von Altersteilzeit sollen Arbeitnehmer leichter als bisher das Instrument Teilrente nutzen können. Nach derzeitiger Rechtslage würde die staatlich geförderte Altersteilzeit Ende 2009 auslaufen. Union und SPD hatten eigentlich beschlossen, Anreize zur Frühverrentung zu beseitigen.

Altersteilzeit: Die staatlich geförderte Altersteilzeit soll über 2009 hinaus bis 2015 angeboten werden. Damit sollen Härten bei der schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 abgemildert werden. Voraussetzung für die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll sein, dass das Unternehmen freiwerdende Stellen mit Berufsanfängern wiederbesetzt. Bei Kleinbetrieben soll die Einstellung von Lehrlingen ausreichen. Altersteilzeit soll von 2009 an erst vom 57. Lebensjahr an möglich sein, statt wie bisher mit 55 Jahren. Dabei stockt die BA den Lohn auf, wenn ein Jüngerer nachrückt. Arbeitgeber steuern einen weiteren Anteil bei, so dass der Mitarbeiter trotz halbierter Arbeitszeit 82 Prozent seines letzten Nettogehalts bekommt. Die Förderung kostete die BA zuletzt rund 1,38 Milliarden Euro. 2007 nutzten 104.350 Menschen die staatlich geförderte Altersteilzeit.

Teilrente: Der Zugang zur Teilrente soll erleichtert werden. Wer die Voraussetzungen für den Bezug der vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen erfüllt, kann heute ab dem 63. Lebensjahr eine Rente in Höhe von ein Drittel, der Hälfte oder Zweidrittel einer Vollrente beziehen. Teilrentner dürfen innerhalb von Obergrenzen zu der Teilrente hinzuverdienen. Von 2010 an soll eine Teilrente vom 60. Lebensjahr an ermöglicht werden, sofern später keine Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter entsteht. Die Grenzen für die Hinzuverdienste für die ergänzende Teilzeitarbeit sollen ganz entfallen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, durch den vorzeitigen Teilrentenbezug entstehende Abschläge bei der späteren Altersrente über zusätzliche Beitragszahlungen auszugleichen.

Arbeitszeitkonten/Insolvenz: Arbeitszeitkonten von Beschäftigten, die diese über Jahre und Jahrzehnte als "Wertguthaben ansammeln, sollen bei Firmenpleiten besser geschützt werden. Arbeitnehmer müssten die Möglichkeit bekommen, ihre Guthaben bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. In der Diskussion war in der Bundesregierung auch, dass Mitarbeiter Anspruch auf Schadensersatz erhalten, wenn Betriebe Zeitkonten nicht gegen Insolvenz absichern. Zudem war erwogen worden, dass Unternehmen über Zeitguthaben einmal im Jahr informieren.

Quelle: ntv.de

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