Arbeitslose, Angestellte, Rentner Änderungen ab 1. Oktober
28.09.2005, 15:26 UhrZum 1. Oktober treten einige Gesetzesänderungen und neue Verordnungen in Kraft. Unter anderem dürfen Langzeitarbeitslose mehr Geld zum Arbeitslosengeld (ALG) II hinzuverdienen.
Langzeitarbeitslose I
Mit einer neuen Zuverdienstregelung sollen Langzeitarbeitslose zur Aufnahme gering bezahlter Tätigkeiten motiviert werden. Für jeden Zuverdienst gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro beträgt der zusätzliche Freibetrag 20 Prozent des 100 Euro übersteigenden Einkommens. Im Bereich über 800 Euro bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei. Die Obergrenze für Freibeträge liegt für Kinderlose bei 1.200 Euro und für Hilfebedürftige mit Kindern bei 1.500 Euro brutto.
So kann ein Langzeitarbeitsloser künftig beispielsweise von einem 400-Euro-"Mini-Job" 160 Euro behalten, statt wie bisher 105 Euro. Der Rest wird mit dem ALG-II verrechnet. Die neue Regelung gilt nur für die Arbeitslosen, deren ALG-II-Bewilligungsabschnitt ab dem 1. Oktober beginnt. Ein solcher dauert in der Regel sechs Monate.
Langzeitarbeitslose II
Die Eigenheimzulage wird künftig bei der Ermittlung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht mehr als Einkommen berechnet, soweit sie zur Finanzierung des Eigenheimerwerbs eingesetzt wird.
Ebenfalls anrechnungsfrei bleibt das Kindergeld für volljährige Kinder, soweit dieses an ein nicht im Haushalt des Hilfsbedürftigen lebendes Kind weitergeleitet wird. Auch geringfügige Einkommen von Kindern unter 15 Jahren bleiben anrechnungsfrei. Einmalige Einnahmen sollen bei der Anrechnung künftig auf einen angemessenen Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, aufgeteilt werden.
Tarife
Vom 1. Oktober an gilt für die 2,3 Millionen Arbeiter und Angestellten des Bundes und der Kommunen ein völlig neues Tarifrecht. In die Bezahlung werden Leistungselemente eingeführt. Die Arbeitszeiten sollen flexibler werden. Die völlig unübersichtlich gewordenen Eingruppierungen werden radikal vereinfacht. Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten entfällt. Entscheidend für die Bezahlung sind nicht mehr Familienstand und Lebensalter, sondern allein Erfahrung und Leistung. Für eine leistungsorientierte Bezahlung steht von 2007 an zunächst ein Prozent der Entgeltsumme zur Verfügung. Ziel ist es, acht Prozent der Gehaltssumme nach Leistung zu bezahlen. Dann könnten Beschäftigte im Jahr bis zu zwei Monatsgehälter mehr erhalten. Das Geld soll aus Umschichtungen und Einsparungen kommen.
Der neue Tarifvertrag gilt nicht für die 900.000 Tarifbeschäftigten der Länder. Die Länder hatten sich wegen eines Streit um die Arbeitszeit erstmals nicht an Tarifverhandlungen beteiligt. Aus dem Tarifverbund ausgestiegen ist auch die Ärztevereinigung Marburger Bund.
Rentenversicherung
Nach mehr als zehnjährigen Vorbereitungen wird die gesetzliche Rentenversicherung neu organisiert. Alle 26 Rentenversicherungsträger und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) schließen sich zum 1. Oktober unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zusammen. Damit wird die überkommene Trennung zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung aufgehoben.
Durch Synergieeffekte auf Bundesebene und die Fusion mehrerer Landesversicherungsanstalten sollen bis 2010 rund 350 Millionen Euro an Verwaltungskosten eingespart werden. Ein Teil der Versicherten wird neuen Trägern zugeordnet. Verschwinden wird mit der Umorganisation das Traditions-Kürzel BfA der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Künstliche Ernährung
Mit einer zum 1. Oktober in Kraft tretenden Richtlinie hat das Bundesgesundheitsministerium die Kostenerstattung für künstliche Ernährung neu geregelt. Sie legt fest, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung in der ambulanten Versorgung von Krankenkassen bezahlt wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäuser befürchtet einen Missbrauch auf Grund dieser Regelung und klagt deshalb dagegen.
Quelle: ntv.de