Dossier

Mindestens bis Herbst Antidoping-Gesetz in Warteschlange

Das neue deutsche Antidoping-Gesetz bleibt mindestens bis zum Herbst in der Warteschlange. Erst dann kann der Deutsche Bundestag die parlamentarischen Gesetzesberatungen abschließen, nachdem der Gesetzentwurf zur Dopingbekämpfung auf Betreiben der Regierungs-Koalition am 24. Mai von der Tagesordnung des Parlaments gestrichen worden war. Der Entwurf war nach einjähriger Vorlaufzeit am 7. März verabschiedet worden. Der Bundesrat forderte am 11. Mai aber zwei Nachbesserungen für das Anti-Doping-Gesetzespaket.

Demnach soll auch das "Verbringen von Arzneimitteln über die Grenze zu Dopingzwecken" unter Strafe gestellt werden, damit die Zollfahndung tätig werden kann. Weiter wird gefordert, zur Bekämpfung von Doping-Netzwerken die so genannte Kronzeugenregelung einzuführen.

Das geplante Gesetz umfasst im Wesentlichen die Strafverschärfung für banden-oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten. Dies schließt die Bestrafung für den Besitz bestimmter, besonders gefährlicher Substanzen in nicht geringer Menge ein. Die so genannte Besitz-Strafbarkeit war lange Zeit der Knackpunkt bei den Verhandlungen zum neuen Gesetz. Kern soll sein, dass der Besitz "besonders gefährlicher Substanzen in nicht geringer Menge" von Dopingmitteln den Handel unterstellt und somit bestraft werden kann.

Diese Bestimmung, die in das Arzneimittelgesetz aufgenommen werden soll, wird keine Spezial-Norm für den Sport werden, sondern strafrechtliche Ermittlungen gegen alle Bürger ermöglichen. Dabei soll nur der Besitz größerer Mengen der gefährlichsten Wirkstoffe wie anabole Steroide oder Hormonpräparate strafbar sein.

Bayerns Justizministerin Beate Merk geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Er gebe Staatsanwaltschaft und Polizei nicht die wirksamen Mittel an die Hand, um Doping als eine Form der organisierten Kriminalität effektiv bekämpfen zu können. Die CSU verlangte, den Besitz aller Dopingmittel zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Zudem sollte der Straftatbestand des Sportbetrugs, der von ordentlichen Gerichten bestraft werden könnte, eingeführt werden. Die Vorschläge aber fanden keine Mehrheit.

Bundesinneminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht den jetzigen Gesetzentwurf gegen bandenmäßige Strukturen im Anti-Doping-Kampf dennoch international als Vorbild. Um alle gesetzlichen Mittel einsetzen zu können, sei der Strafrahmen laut Schäuble auf bis zu zehn Jahre Haft ausgedehnt worden. Damit sei es möglich, Telefonüberwachungen anzuordnen oder das Bundeskriminalamt mit Ermittlungen zu beauftragen.

Quelle: ntv.de

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