Niedriglohnsektor Bisherige Beschlüsse
27.03.2007, 15:14 UhrDie Arbeitsmarktexperten von Union und SPD haben sich bei der Neuregelung des Niedriglohnsektors auf erste Eckpunkte verständigt, die teilweise aber noch sehr unverbindlich sind. Grundsätzliche Fragen wie Mindestlöhne, Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und das Verbot von sittenwidrigen Löhnen sollen in einer beim Kanzleramt angesiedelten separaten Koalitions- Arbeitsgruppe gelöst werden. dpa gibt einen Überblick über das bereits Vereinbarte:
Kombilohn: Um langzeitarbeitslose Jugendliche in Beschäftigung zu bringen, wird es einen "Job-Bonus" als Kombination aus Lohnkostenzuschuss und Qualifizierung geben. Dabei erhalten Arbeitgeber, die Jugendliche ohne Berufsabschluss und nach mindestens sechsmonatiger Arbeitslosigkeit einstellen, für maximal ein Jahr 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Lohnkostenzuschuss. Ein knappes Drittel davon soll der Qualifizierung dienen. Die Förderung gibt es bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 1.000 Euro bei Vollzeittätigkeit. Das Modell wird drei Jahre erprobt.
Soziale Arbeit: Auch schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose - "mit besonderen Vermittlungshemmnissen" wegen Sucht- und Schuldenproblemen, einer schweren Behinderung, mangelhafter Qualifikation oder fehlenden Deutschkenntnissen) sollen über subventionierte Jobs die Chance einer regulären Beschäftigung erhalten, und zwar im so genannten "dritten Arbeitsmarkt". Die Koalition setzt dabei - auch in Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden und Integrationsfirmen - auf dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten für etwa 100.000 Menschen. Sie sollen eingesetzt werden für kommunale oder gemeinwohlorientierte Tätigkeiten, die bisher aus Kostengründen vernachlässigt wurden, etwa in der Altenbetreuung als Einkaufshilfe oder in Wohnsiedlungen als Concierge-Service. Die Arbeitgeber - Unternehmen, soziale Betriebe oder Integrationsfirmen - sollen für die gezahlten Arbeitsentgelte eine "angemessene Förderung" erhalten, die die aus der Anstellung sich ergebenden Produktivitätsnachteile ausgleichen soll.
Regionale Förderung: Für Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit werden zur Belebung des Stellenangebots zusätzliche Investitionen erwogen. Union und SPD halten es für "sinnvoll und aussichtsreich", dafür die aktuell günstige Konjunkturentwicklung zu nutzen. Geprüft werden soll, wie Bund, Länder und Gemeinden "durch öffentliche oder öffentlich initiierte Investitionen" Langzeitarbeitslose wieder in dauerhafte Beschäftigung bringen können. Dabei ist auch an Mobilitätshilfen für die Betroffenen angesichts einer großen Zahl offener Stellen in anderen Regionen oder an gesellschaftlich sinnvolle Bürgerarbeit vor Ort gedacht.
Quelle: ntv.de