Vom Gericht gekippt Das "negative Stimmgewicht"
03.07.2008, 13:46 UhrMit dem Begriff "negatives Stimmgewicht" ist ein rechnerischer Effekt im deutschen Wahlrecht gemeint. Danach kann für eine Partei ein Gewinn an Zweitstimmen zum Verlust eines Abgeordnetenmandats führen. Das hat damit zu tun, dass die Zahl der Zweitstimmen in einem Bundesland ausschlaggebend für die Verteilung der Mandate auf die einzelnen - miteinander verbundenen - Landeslisten ist. Eine niedrige Stimmenzahl kann zur Folge haben, dass eine andere Landesliste vorrangig zum Zug kommt.
Tritt eine solche Konstellation in einem Land ein, in der eine Partei Überhangmandate gewonnen hat - also mehr Direktmandate als ihr nach der Zweitstimmenzahl zustünden -, kann eine solche Verlagerung eines Mandats auf eine andere Landesliste günstig sein. Denn diese Landesliste gewinnt damit ein Mandat hinzu, während die "abgebende" Landesliste nichts verliert: Alle direkt gewonnenen Mandate bleiben erhalten. Unter dem Strich hat die Partei damit bundesweit mehr Mandate, als sie mit einer höheren Stimmenzahl gewonnen hätte.
Quelle: ntv.de