Dossier

Finanzmarkt-Stabilisierungsgesetz Die Kernpunkte

Die Bundesregierung will das deutsche Finanzsystem mit 470 Milliarden Euro stützen. Dazu soll ein "Finanzmarktstabilisierungsfonds" gegründet werden. Dieser soll helfen, Liquiditätsengpässe am Interbankenmarkt zu überwinden und die Eigenkapitalbasis der Banken zu stärken. Dazu soll noch in dieser Woche ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden. Es folgen Kernpunkte aus dem Gesetzesentwurf:

* Das Finanzministerium will für den Fonds Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Damit können unter anderem Schuldtitel, Verbindlichkeiten, Wertpapiere, Derivate oder Beteiligungen abgesichert werden. Das Angebot soll auch für Verbindlichkeiten von Zweckgesellschaften gelten. Für den Fall der Anspruchnahme von Garantien kann das Bundesfinanzministerium Kredite in Höhe von 20 Milliarden Euro aufnehmen.

* Zudem will die Regierung für die Rekapitalisierung von Banken 70 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Betrag kann auf 80 Milliarden Euro aufgestockt werden. Der Fonds soll bis Ende 2009 laufen.

* Die staatlichen Garantien und die Ausstattung mit Eigenkapital sollen die Institute aber nicht ohne umfangreiche Gegenleistung erhalten: Der Bund will Anforderungen stellen an die geschäftspolitische Ausrichtung der Geldhäuser, die Verwendung der aufgenommenen Mittel, die Vorstandsvergütung, die Eigenmittelausstattung, die Dividendenpolitik und dem Zeitraum, in dem die Anforderungen zu erfüllen sind. Der Vorstand soll laut Gesetzesvorschlag eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Anforderungen abgeben und veröffentlichen.

* Der Finanzmarktstabilisierungsfonds soll für alle drei Bankengruppen gelten - also private Institute, Landesbanken und Genossenschaftsbanken - sowie für Versicherungen und Pensionsfonds. Im Falle der Unterstützung von Landesbanken oder deren Zweckgesellschaften sollen bei Auflösung des Fonds am 31. Dezember 2009 die daraus resultierenden finanziellen Lasten die Bundesländer tragen.

* Bei der Eigenkapitalausstattung von Banken, die als Aktiengesellschaft (AG) firmieren, kann sich der Bund laut dem Gesetzesvorschlag mit bis zu 33 Prozent an einem Geldinstitut beteiligen. Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Grundkapital der Bank um 50 Prozent durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen an den Fonds erhöhen zu können. Dafür soll nur die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich sein. Auf einen Beschluss der Hauptversammlung, wie er sonst bei Kapitalerhöhungen nötig ist, wird verzichtet.

* Die Verwaltung des Fonds übernimmt das Finanzministerium. Dieses kann die Entscheidung über gesetzliche Maßnahmen und die Verwaltung des Fonds der Bundesbank übertragen.

* Durch das neue Gesetz soll auch die Insolvenzordnung geändert werden: In dem Entwurf heißt es, es solle das "ökonomisch völlig unbefriedigende Ergebnis" vermieden werden, dass Unternehmen, bei denen "die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie weiter erfolgreiche am Markt operieren können", zwingend ein Insolvenzverfahren durchlaufen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass künftig keine Überschuldung vorliegen soll, wenn die "Finanzkraft des Unternehmens mittelfristig zur Fortführung" ausreicht.

Quelle: ntv.de

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