Hintergrund Die Reform der Unternehmenssteuern
30.03.2007, 10:26 UhrDie auch innerhalb der großen Koalition umstrittene Reform der Unternehmenssteuern soll die Gesamtsteuerlast von Kapitalgesellschaften von rund 39 Prozent auf etwa 29,8 Prozent senken. Profitieren sollen auch Personenunternehmen, die den Großteil der deutschen Firmen stellen.
Um die Einnahmeverluste für den Staat auf fünf Milliarden Euro im Jahr zu begrenzen, werden zahlreiche Steuerbegünstigungen abgeschafft. Verabschiedet werden sollen die Gesetzespläne noch vor der Sommerpause. Wir dokumentieren das Vorhaben im Einzelnen:
Zielsetzung: Die Reform soll zum 1. Januar 2008 wirken. Ihr wichtigstes Ziel ist, den Standort Deutschland durch die Senkung der Steuerlast für Kapitalgesellschaften und große Personenunternehmen wieder attraktiver zu machen. Damit soll der Abwanderung von Investitionen und Arbeitsplätzen sowie der Verschiebung von Teilen der Steuerbasis ins steuerlich günstigere Ausland entgegengewirkt werden.
Kosten: Die Bruttokosten der Reform für den Staat belaufen sich auf 30 Milliarden Euro. Bei voller Jahreswirkung einer Fülle von Gegenfinanzierungsmaßnahmen ergibt sich für die öffentlichen Kassen ein Minus von netto fünf Milliarden Euro. Für die Unternehmen ist das eine Entlastung.
Kapitalgesellschaften: Einbehaltene Gewinne von Aktiengesellschaften und GmbH werden mit insgesamt 29,83 Prozent versteuert. Bisher sind es 38,65. Dazu wird die Körperschaftsteuer von 25auf 15Prozent reduziert. Zudem soll bei der Gewerbesteuer die Steuermesszahl von 5auf 3,5Prozent sinken. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag.
Personengesellschaften: Sie stellen den Großteil deutscher Betriebe und zahlen heute auf den Gewinn bis zu 42 Prozent Einkommensteuer. Einbehaltene Gewinne sollen auf Antrag mit 28,25 Prozent besteuert werden. Kleinere und mittlere Firmen werden über eine verbesserte Ansparrücklage entlastet. Auch große Personengesellschaften sollen von den niedrigeren Sätzen profitieren.
Abgeltungssteuer: Mit der Unternehmenssteuerreform soll, allerdings mit dem 1. Januar 2009 ein Jahr später, eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und private Veräußerungserlöse eingeführt werden. Eine Freistellung der Besteuerung nach einer Haltezeit von einem Jahr wie bisher gibt es dann nicht mehr. Die bisherige hälftige Besteuerung von Dividenden entfällt. Personenfirmen müssen auf dem Wege des "Teileinkünfteverfahrens" Gewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften künftig zu 60 Prozent besteuern.
Gewerbesteuer: Die umstrittene Gewerbesteuer wird umfassend umgebaut. Auf der einen Seite wird der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gestrichen. Ausgeglichen wird das durch eine Senkung der Steuermesszahl auf 3,5 Prozent von fünf Prozent und die höhere Anrechenbarkeit der Gewerbe- auf die Einkommensteuer über ein Erhöhung des Anrechnungsfaktors auf 3,8 von 1,8.
Zudem werden künftig 25 Prozent aller Zinsen sowie die gleiche Quote der Finanzierungsanteile bei Mieten und Pachten der Bemessungsbasis für die Gewerbesteuer hinzugerechnet. Den Besonderheiten des Leasingbereichs wird mit einem geminderten Ansatz von 20 Prozent Rechnung getragen. Vertriebslizenzen bleiben außerhalb der Hinzurechnung.
Darüber hinaus werden die Kommunen geschont, indem sie in den nächsten Jahren aus ihren Gewerbesteuereinnahmen weniger an Bund und Länder abgeben müssen.
Zinsschranke: Eine wesentliche Gegenfinanzierungsmaßnahme stellt die Einführung einer so genannten Zinsschranke dar. Damit wird die Abzugsfähigkeit eines überschießenden Zinsaufwands (Saldo aus Zinsaufwand/ Zinsertrag) auf 30 Prozent des Gewinns (Ebit) begrenzt. Sie gilt aber nur für eine relativ wenige große Kapital- und Personengesellschaften, nämlich solche, die oberhalb einer Freigrenze von einer Million Euro liegen, Teil eines Konzerns sind und die über eine im internen Konzernvergleich übermäßig hohe Fremdkapitalquote verfügen.
Funktionsverlagerungen: Bei Verlagerungen betrieblicher Funktionen in Niedrigsteuerländer muss das künftige Gewinnpotenzial ermittelt werden. So soll verhindert werden, dass Forschungskosten steuermindernd geltend gemacht werden, die spätere Produktion aber ins Ausland verlagert wird, wenn sie Gewinn abwirft.
Quelle: ntv.de