Hintergrund Erbschaftsteuerreform
27.11.2008, 15:20 UhrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht neue Bewertungsregeln fordert. Betriebsvermögen und Immobilien dürfen nicht niedriger als Kapital bewertet werden. Die strittigen Punkte in den Verhandlungen sind:
Haltefrist/Lohnsumme
Die Substanz eines Betriebes muss für eine weitgehende Erbschaftsteuer-Befreiung von Firmenerben nach bisheriger Vereinbarung 10 statt zunächst geplanter 15 Jahre erhalten werden. Die Lohnsumme des Betriebes darf den Plänen zufolge in den ersten sieben Jahren insgesamt nicht unter 600 Prozent des Erbfall-Jahres liegen. Unklar war, ob diese Vereinbarung noch einmal geändert wird.
Regionale Freibeträge
Bayern und Baden-Württemberg wollen, dass die Länder Freibeträge selbst regeln können, um Bewertungsgefälle bei Häusern und Grundstücken abzufangen. Dies könnte rechtliche Probleme aufwerfen. Die CSU will den Steuer-Freibetrag für jedes Kind pro Elternteil von zunächst geplanten 400.000 Euro auf 600.000 Euro und für Ehegatten von geplanten 500.000 Euro auf eine Million Euro anheben.
Nahe Verwandte
Strittig ist der Tarifverlauf für die Behandlung von Geschwistern, Neffen und Nichten sowie für Nicht-Verwandte. Im Gespräch war, nähere Verwandte auch künftig gegenüber Nicht-Verwandten zu bevorzugen. Im Gegenzug könnten dann die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel weniger stark erhöht werden als bisher geplant.
Finanzierung
Für die SPD ist wichtig, dass es trotz Korrekturen bei einem Steueraufkommen von vier Milliarden Euro im Jahr bleibt.
Quelle: ntv.de