Dossier

Stichwort Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Für die Aufnahme neuer Schulden ist im Grundgesetz eine Obergrenze formuliert. Mit dieser kann die Politik aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts relativ flexibel umgehen.

In Artikel 115 heißt es in Satz 1 zunächst: "Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten." Werden in einem Haushaltsjahr mehr Schulden gemacht als Investitionen getätigt, ist die Bestimmung verletzt.

In Satz 2 kommt gleich die entscheidende Ausnahme. Die Regierung darf dann höhere Schulden machen, wenn sie eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" abwehren muss. Dazu werden vier Faktoren bewertet: Stabilität des Preisniveaus, Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und Wirtschaftswachstum. Vieles ist eine Frage der Auslegung, so dass es unterschiedliche Ansichten darüber gibt, wann das "gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht" tatsächlich gestört ist.

Auf eine solche Störung berief sich die rot-grüne Regierung 2002 und in den Folgejahren mehrfach. Auch die unionsgeführte Regierung unter Helmut Kohl (CDU) griff 1997 zu der Ausnahmeregel, genauso die sozial-liberale Koalition unter Helmut Schmidt (SPD) 1981.

Quelle: ntv.de

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